Kleine Fahnen verschiedener Länder hängen zwischen zwei Hauswänden

Internationale Kulturförderung

Das Land Hessen stellt jährlich Mittel zur Förderung des internationalen Kulturaustauschs zur Verfügung. Mit diesen Mitteln unterstützt das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst in vielfältiger Weise den Austausch auf internationaler Ebene und zwischen den Regionen Europas.

Die Partnerregionen bilden den Schwerpunkt der hessischen Kulturförderungen. Zu diesen Partnerregionen gehören:

  • Nouvelle-Aquitaine, Frankreich
  • Bursa, Türkei
  • Emilia-Romagna, Italien
  • Jaroslawl, Russland
  • Wielkopolska, Polen
  • Wisconsin, USA

Literaturpartnerschaften

Darüber hinaus wird der Kulturaustausch mit Ländern, die dem Land Hessen traditionell verbunden ist, wie zum Beispiel Tschechien, gepflegt. Das Land hat enge Kontakte nach Rumänien und Litauen, insbesondere im Literaturbereich. Mit der Republik Litauen ist Hessen seit 1994 durch ein Kulturabkommen verbunden.

Hessisches Literaturstipendium

Zur Vertiefung der interkulturellen Kontakte wurde 2005 das Hessische Literaturstipendium ins Leben gerufen. Es wird von drei Partnern getragen: dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, der Landeshauptstadt Wiesbaden und dem Hessischen Literaturrat.

Der Hessische Literaturrat unterstützt mittels des Hessischen Literaturstipendiums den Aufenthalt von Autoren aus den hessischen Partnerregionen in Wiesbaden und nominiert im Austausch hessische Autoren für Auslandsaufenthalte.

HAP Austauschprogramm IEPA

Das HAP Austauschprogramm IEPA (International Exchange Programme for Artists) soll es allen in Hessen lebenden Künstlerinnen und Künstler ermöglichen, sich international zu vernetzen. Die Stipendiatinnen und Stipendidaten erhalten Wohn- und Arbeitsräume bei wechselnden Partnerorganisationen. Alle Informationen zu diesem Förderprogramm und Hinweise zur Antragsstellung finden Sie beim

Förderanträge

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur fördert Kulturprojekte aus dem Ausland in Hessen, aber auch Projekte von in Hessen lebenden und arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern im Ausland.

Anträge auf Förderung im Rahmen des Internationalen Kulturaustauschs sind schriftlich und spätestens 10 Wochen vor Beginn des zu fördernden Projektes, an das Referat IV 1, zu richten. Sie müssen eine aussagefähige Projektbeschreibung und einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. In diesem Plan sind die Aufwendungen und die geplante Finanzierung detailliert darzulegen. Bei der Finanzierung ist zudem der gewünschte Förderbetrag einzusetzen.

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