Eine Figur sprintet eine Treppe hinauf zum Pokal.

Hessischer Förderpreis: Promotionspreis für Demokratieforschung

Diese Ausschreibung ist Teil des Programms "Stärkung der Demokratieforschung".

Die Finanzierung im Haushaltsjahr 2025 und in den Folgejahren steht derzeit noch unter Haushaltsvorbehalt.

Gegenstand der Förderung

Forschung zur Demokratiesicherung soll mehr Sichtbarkeit erhalten. So wird der Minister bis zu drei Förderpreise für herausragende Promotionen für Demokratieforschung vergeben, mit dem jedes Jahr vielversprechende Nachwuchsforscherinnen und -forscher aus Hessen ausgezeichnet und in ihrer weiteren wissenschaftlichen Arbeit zum Thema Demokratie unterstützt werden. Die Preise werden in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren vergeben. Die hessischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen können Vorschläge für Preisträgerinnen und Preisträger machen.

Antragsberechtigung

  • Antragsberechtigt mit einer Wissenschaftlerin/ einem Wissenschaftler sind Hochschulen des Landes Hessen, Hochschulen des Landes Hessen gemeinsam mit in Hessen ansässigen und vom Land geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Hochschulen des Landes Hessen gemeinsam mit überregional finanzierten und gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen.

Antragsvoraussetzungen

  • Kriterium für die Vergabe eines Promotionspreises ist die hohe wissenschaftliche Qualität sowie die Erschließung eines relevanten Bereichs, der der Demokratieforschung einen neuen Weg bzw. ein innovatives Forschungsfeld erschließt. Die Arbeiten dürfen bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Jahre sein. Sie sollen noch nicht in einem vergleichbaren Wettbewerb ausgezeichnet worden sein und wurden i.d.R. mindestens mit „magna cum laude“ bewertet. Die Auswahl und Bewertung der eingereichten Arbeiten sowie die Preisverleihung erfolgen durch eine Jury unter Ausschluss des Rechtsweges.

Art und Umfang der Förderung

  • Die Gesamtfördersumme beträgt bis zu 30 Tsd. Euro pro Kalenderjahr im Zeitraum 2025 bis Ende 2028. Pro Preis werden bis zu 10 Tsd. Euro vergeben. Diese kommen hälftig dem Promovierenden zugute und hälftig der betreuenden Einrichtung für die weitere Ausgestaltung der Demokratieforschung in der Einrichtung. 

Antragsverfahren

  • Die Antragsstellung muss spätestens bis zum Ende des 2. Quartal eines Jahres erfolgen.
  • Der Antrag umfasst folgende Punkte, auf deren Grundlage die Bewertung erfolgt:
    • Antragsschreiben der betreuenden Einrichtung,
    • Projektdarstellung inkl. kurzer Zusammenfassung der Ergebnisse durch den Promovierenden,
    • Kurzer Lebenslauf des Promovierenden inkl. Name und Anschrift,
    • Datum des Promotionszeitraums und Endes und
    • ein Exemplar der Dissertation,
  • Anträge müssen durch die Leitung der antragsberechtigten Hochschulen und Einrichtungen gezeichnet sein.

Bewertungs- und Entscheidungsgrundlagen

  • Der Antrag umfasst folgende Punkte, auf deren Grundlage die Bewertung erfolgt:
  1. Die Qualität der Forschung (Zielvorgaben, Mehrwert zum bisherigen Stand der Forschung, Methodik),
  2. gesellschaftliche Relevanz und Impact (direkter Einfluss der Ergebnisse auf den gesellschaftlichen Diskurs, längerfristiger Impact, Maßnahmen zur Verbreitung und Verwertung der Ergebnisse)
  • Die Antragsbegründung umfasst (ohne Dissertation) insgesamt nicht mehr als 10 Seiten.
  • Die Jury aus drei ausgewählten externen Gutachtern spricht eine Förderempfehlung aus.
  • Die Förderentscheidung wird durch das HMWK getroffen.
  • Im Rahmen der Einreichungen und der vorliegenden Qualität der Arbeiten vergibt die Jury bis zu drei Preise pro Jahr.
  • Ein Anspruch auf den Preis besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Alle Interessenten sind dazu angehalten, vor der Einreichung von Unterlagen eine Beratung mit den genannten Ansprechpartnern in Anspruch zu nehmen, um zu prüfen, ob der beabsichtigte Zuwendungszweck formal und inhaltlich die Fördervoraussetzungen erfüllt.

Berichte

Für den nicht an die Preisträgerin/ den Preisträger selbst ausgezahlten Betrag legt die Antragstellerin einen Verwendungsnachweis zum 31. März des auf die Bewilligung folgenden Jahres beim HMWK vor. Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis über die Verwendung der Mittel im Sinne der Demokratieforschung.

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