Hessens Justizminister Christian Heinz und Wissenschaftsminister Timon Gremmels haben an diesem Freitag eine positive Zwischenbilanz zum Jura-Bachelor gezogen, der seit dem 1. Oktober 2025 in Hessen beantragt werden kann. „Nach einem halben Jahr sind insgesamt 500 Anträge auf einen Jura-Bachelor an den hessischen Universitäten eingegangen, davon sind bereits 327 Bachelorgrade verliehen worden. Nur 13 Anträge mussten abgelehnt werden. Generell melden uns die Universitäten, dass das Interesse sehr hoch sei und sie auch weiterhin jährlich von einer dreistelligen Zahl an Anträgen ausgehen“, sagten der Justizminister und Wissenschaftsminister. Sie ergänzten: „Die Zahlen belegen sehr eindrücklich, dass das Interesse am Jura-Bachelor riesig ist und wir mit dem Angebot richtig lagen. Durch die Einführung des integrierten Bachelorabschlusses haben wir eine zusätzliche Perspektive geschaffen, die offenbar gerne angenommen wird.“
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Das Gesetz zur Einführung des integrierten Jura-Bachelors ist am 1. Oktober 2025 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass Studierende der Rechtswissenschaften künftig einen Bachelorabschluss beantragen können. Auf Antrag können Universitäten mit der Gesetzesänderung Studierenden einen Bachelorgrad verleihen, wenn sie erstmalig nach dem 1. Januar 2020 vom hessischen Justizprüfungsamt zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen worden sind oder von diesem festgestellt worden ist, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. „Mit dem Jura-Bachelor nimmt die Landesregierung etwas Druck aus dem Jura-Studium und schafft gleichzeitig neue Perspektiven. Gleichzeitig behalten wir die Struktur und Leistungsstandards des Jura-Studiums bei, das in der ganzen Welt ein hohes Ansehen genießt“, so Heinz und Gremmels.
Den Abschluss erhalten sie dann, wenn sie eine Bachelorarbeit oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung abgelegt haben. Die Universitäten haben zudem die Möglichkeit, zusätzliche Voraussetzungen aufzustellen. Dadurch wird der Hochschulautonomie Rechnung getragen und eine Vielfalt der Regelungen ermöglicht, die nicht zuletzt zur Qualitätssicherung beiträgt. Die Prüfung, ob die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfolgt ist, wird durch das Justizprüfungsamt vorgenommen. Die Prüfung der weiteren universitären Voraussetzungen sowie die Verleihung des Bachelorgrades erfolgt durch die Universität. „Wir sind sehr dankbar, dass es uns gemeinsam mit den juristischen Fakultäten gelungen ist, den Jura-Bachelor einzuführen. Er ist im Sinne all derjenigen, die sich für das Jura-Studium in Hessen entschieden haben und entscheiden werden“, so der Justizminister und Wissenschaftsminister.