Hessens Justizminister Christian Heinz und Wissenschaftsminister Timon Gremmels haben sich erfreut darüber gezeigt, dass der Jura-Bachelor ab diesem Mittwoch an den hessischen Universitäten und Hochschulen beantragt werden kann.
„Der 1. Oktober ist ein bedeutender Tag für das Jura-Studium in Hessen. Ab dem heutigen Tag kann der Bachelor beantragt werden. Damit nimmt die Landesregierung etwas Druck aus dem Jura-Studium und schafft gleichzeitig neue Perspektiven. Dabei behalten wir gleichzeitig die Struktur und Leistungsstandards des Jura-Studiums bei, das in der ganzen Welt ein hohes Ansehen genießt“, sagte Hessens Justizminister und ergänzte: „Bereits zwei Wochen nach meinem Amtsantritt haben wir die Gespräche über den integrierten Jura-Bachelor aufgenommen und gemeinsam mit den juristischen Fakultäten Eckpunkte erarbeitet. Ich bin sehr dankbar, dass es uns gemeinsam mit meinem Kollegen Timon Gremmels und den juristischen Fakultäten gelungen ist, zu einer tragfähigen Einigung zu kommen. Sie ist im Sinne all derjenigen, die sich für das Jura-Studium in Hessen entschieden haben und entscheiden werden.“
Zusätzliche Perspektiven schaffen
Wissenschaftsminister Timon Gremmels erklärte: „Heute ist ein guter Tag für die Hessischen Hochschulen und für Jura-Studierende, die sich umentscheiden wollen oder müssen. Ich freue mich, dass wir mit diesem Gesetz für Studierende, die das 1. Juristische Staatsexamen nicht bestanden haben oder sich beruflich umorientieren möchten, eine gute Perspektive schaffen. Leistungen, die sie im Verlauf ihres Studiums erbracht haben, können nun in einen international bekannten und anschlussfähigen Abschluss münden. Durch die Einführung des integrierten Bachelorabschlusses schaffen wir eine zusätzliche Perspektive. Mir ist es besonders wichtig, dass wir jungen Menschen mit diesem Gesetz eine pragmatische Lösung anbieten, die biografische Brüche verhindert und ihre erbrachten und abgeprüften Leistungen anerkennt. Ich danke meinem Kollegen Christian Heinz und den Hochschulen für die lösungsorientierte und ausgesprochen ertragreiche Zusammenarbeit.“
Gesetz tritt zum 1. Oktober 2025 in Kraft
Das Gesetz zur Einführung des integrierten Jura-Bachelors tritt zum 1. Oktober 2025 in Kraft. Es sieht vor, dass Studierende der Rechtswissenschaften künftig einen Bachelorabschluss beantragen können. Auf Antrag können Universitäten mit der Gesetzesänderung Studierenden einen Bachelorgrad verleihen, wenn sie erstmalig nach dem 1. Januar 2020 vom hessischen Justizprüfungsamt zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen worden sind oder von diesem festgestellt worden ist, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Den Abschluss erhalten sie dann, wenn sie eine Bachelorarbeit oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung abgelegt haben. Die Universitäten haben zudem die Möglichkeit, zusätzliche Voraussetzungen aufzustellen. Dadurch wird der Hochschulautonomie Rechnung getragen und eine Vielfalt der Regelungen ermöglicht, die nicht zuletzt zur Qualitätssicherung beiträgt. Die Prüfung, ob die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfolgt ist, wird durch das Justizprüfungsamt vorgenommen. Die Prüfung der weiteren universitären Voraussetzungen sowie die Verleihung des Bachelorgrades erfolgt durch die Universität.