Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Minister Gremmels: „Neues Filmfördergesetz kann nur erster Schritt zur großen Reform sein“

Gesetz im Bundesrat beschlossen / „Kinos nicht aus dem Blick verlieren“

Berlin. Timon Gremmels, Hessischer Minister für Wissenschaft, und Forschung, Kunst und Kultur, betont, dass die Verabschiedung des neuen Filmförderungsgesetz (FFG) nur der erste Schritt einer großen Reform der deutschen Filmförderung sein kann. 

"Erster Schritt ist getan"

„Der erste Schritt ist getan, weitere müssen folgen. Nicht nur das FFG muss novelliert werden, sondern mit ihm das gesamte System der deutschen Förderung“, so Minister Gremmels. „Ich wünsche mir, dass die Umsetzung der FFG-Novelle von all denen, die jahrelang daran gearbeitet und sie konzipiert haben, als Startschuss auf dem richtigen Weg gesehen wird.“ Zugleich bedauert der Minister, dass die Einigung im Bundestag offensichtlich nur zu Lasten des Diversitätsbeirates möglich war. 

Für den Produktionsstandort bringt das FFG Vorteile – vor allem in Kombination mit einer weiteren kurzfristig angekündigten Neuerung, auf die sich die Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der neue Finanzminister verständigt haben: Filme können in den automatischen Systemen künftig mit bis zu 30 Prozent der Kosten gefördert werden, zehn Prozentpunkte mehr als bisher. „Das ist eine wirklich wichtige Veränderung, die Deutschland auch international wettbewerbsfähiger macht. Das ersetzt das Steueranreizmodell sicher nicht, wird den Produktionsstandort in einer Übergangsphase aber stärken“, so Minister Gremmels. 

Kinos nicht aus dem Blick verlieren

Neben weiteren Reformschritten für den Filmproduktionsstandort Deutschland mahnt Minister Gremmels, die Kinos nicht aus dem Blick zu verlieren. „In der der vorläufigen Haushaltsführung erhalten die Kinos erstmal kein neues Förderprogramm. Auch das bislang so erfolgreiche Zukunftsprogramm hat in der neuen Förderlandschaft keinen Platz mehr. Damit hat der Bund die Länder in eine besonders schwierige Situation manövriert – ist es doch gerade jetzt wichtig, die Vielfalt der deutschen Kinolandschaft zu erhalten.“

Hessen hat für das Gesetz gestimmt. Ohne FFG würde ab dem 1. Januar 2025 keine Filmabgabe mehr erhoben werden und es gäbe keine Grundlage für die Filmförderung des Bundes.

Gleichzeitig kündigt Minister Gremmels an, die Reform der deutschen Filmförderung weiter zu begleiten. „Meine klare Erwartung an die nächste Beauftragte oder den nächsten Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ist, das Thema ganz nach oben auf die Tagesordnung zu setzen und die notwendigen mutigen nächsten Schritte umzusetzen – für die Vielzahl von Beschäftigten im Film, in den Kinos und für das Publikum.“

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