Wiesbaden. Die dritte und letzte Phase des hessischen Unterstützungspakets „Hessen kulturell neu eröffnen“ geht in die zweite Runde: Vom 13. bis zum 30. August 2020 können Einzelkünstlerinnen und -künstler sowie freie Gruppen, Kulturvereine und -unternehmen Projektstipendien beantragen, mit denen sie den Übergang hin zur Entwicklung neuer Formate meistern. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst arbeitet dabei mit der Hessischen Kulturstiftung und einem weiteren Dienstleister zusammen. Die Förderrichtlinien sind bereits seit heute auf kunst.hessen.de/kulturpaket unter dem Punkt „Phase 3b“ abrufbar. Dort werden ab Antragsstart der Link zum Bewerbungsportal der Kulturstiftung für Einzelkünstlerinnen und -künstler zu finden sein. Die Anträge für freie Gruppen, Kulturvereine und -unternehmen erfolgen separat über eine eingerichtete E-Mail-Adresse mit abrufbaren Antragsunterlagen. Insgesamt stehen Mittel für 1.000 Einzelkünstlerinnen und -künstler in Höhe von bis zu 5.000 Euro und für 250 Gruppen in Höhe von bis zu 18.000 Euro bereit.
Neue Wege gehen
„Mit unserem Hilfspaket haben wir einen Rettungsschirm über Festivals gespannt, bisher über 2.300 Arbeitsstipendien an Künstlerinnen und Künstler vergeben und unterstützen Kultureinrichtungen und Spielstätten bei der Wiedereröffnung,“ so Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. „Nun wollen wir dabei helfen, künstlerische Projekte zu realisieren, die in der Zeit der Corona-Pandemie entstanden sind und inhaltlich oder formal neue Wege gehen – zum Beispiel in Form von Filmen, literarischen Texten oder Konzepten für die Kulturvermittlung. Dabei haben wir auch die Künstlerinnen und Künstler im Blick, die in der zweiten Phase ein Arbeitsstipendium erhalten haben und nun ihre Konzepte umsetzen. Ich rege alle Interessierten an, sich schon jetzt mit den online abrufbaren Informationen vertraut zu machen – so klappt es ab dem 13. August schnell mit dem Antrag.“
Fachjury beurteilt die Einreichungen
Alle Kulturschaffenden mit Wohnsitz in Hessen seit dem Lockdown durch die Corona-Pandemie können die Stipendien beantragen. Das Programm richtet sich an bildende oder darstellende Künstler*innen, Musiker*innen, Autor*innen, Filmemacher*innen, aber auch zum Beispiel an Menschen, die Kultur vermitteln. Projekte können etwa Konzepte für die Darstellung und Vermittlung von künstlerischen Darbietungsformen sein, digitale oder hybride Präsentationsformen, Performances, Filme oder Publikationen. Das Einreichungszeitfenster wurde gegenüber der ursprünglichen Ankündigung aus technischen Gründen um wenige Tage nach hinten verschoben und dafür um eine Woche verlängert.
Eine Fachjury beurteilt die Einreichungen. Hessische Kulturinstitutionen können über eigene Mäzene und Sponsoren zusätzliches Geld einwerben und damit Künstlerinnen und Künstler, denen sie besonders verbunden sind, direkt für Stipendien ohne Jurierung empfehlen; in diesen Fällen kofinanziert das Land die Hälfte des Stipendiums bis zur Höhe der ansonsten zur Verfügung stehenden Beträge bis zu 5.000 Euro für Einzelkünstlerinnen und -künstler sowie 18.000 Euro für freie Gruppen, Kulturvereine und -unternehmen.
Antrag mit Projektskizze reicht
Jutta Ebeling, Vorsitzende der Hessischen Kulturstiftung, erklärt: „Neben der schnellen unbürokratischen Hilfe durch dieArbeitsstipendien werden nun im zweiten Schritt Projektstipendien vergeben, die eine intensive Beschäftigung mit neuen Fragen, Vermittlungsformen und kreativen Antworten auf die Pandemie ermöglichen sollen, eine Unterstützung für die Künstlerinnen und Künstler und eine Orientierung für die Gesellschaft in schwierigen Zeiten.“
Auch Anträge in den vorhergegangenen Phasen des Programms „Hessen kulturell neu eröffnen“ sind weiterhin möglich. So können freie Künstlerinnen und Künstler Arbeitsstipendien von je 2.000 Euro beantragen, um ihre Projekte in der Pandemie-Zeit weiter zu betreiben. Antragsberechtigt sind alle in Hessen lebenden Kulturschaffenden; vergeben werden die Stipendien durch die Hessische Kulturstiftung. Dafür reicht ein einfacher Antrag mit einer kurzen Projektskizze. Kulturfestivals, die aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt oder in den digitalen Raum verlagert werden müssen, können finanzielle Unterstützung erhalten. Bis zum 30. September 2020 können Kultureinrichtungen und Spielstätten Anträge auf Hilfe aus dem Fonds „Innovativ neu eröffnen“ stellen.
Hinweis: Diese Pressemitteilung wurde am 15.02.2020 veröffentlicht. Die darin beschriebenen Maßnahmen sind abgeschlossen.