Zwei Studierende arbeiten im MakeLab in der Goethe-Universität Frankfurt

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Start der Ausschreibung für den Hochschulpreis für Exzellenz in der Lehre 2025

Hessische Hochschulen können Vorschläge bis 14. Februar 2025 einreichen

Wiesbaden. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur sucht erneut nach den besten Lehrkonzepten in Hessen und schreibt den Hessischen Hochschulpreis für Exzellenz in der Lehre aus. Vergeben werden insgesamt 115.000 Euro Preisgeld für vier Lehrprojekte. Alle Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden der staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen in Hessen können Lehrveranstaltungen an ihrer Hochschule vorschlagen.

Starkes Signal für die Qualität der Hochschullehre

„Wir brauchen herausragende Lehrende, die die Studierenden für ihr Fach begeistern und Leidenschaft für die Wissenschaft entfachen“, so Wissenschaftsminister Timon Gremmels. „Die bisher ausgezeichneten Lehrprojekte zeigen, wie wichtig es ist, die Inhalte für die Lernenden optimal greifbar und erfahrbar zu machen und die Studierenden aktiv einzubinden. Ich freue mich auf viele spannende Einsendungen. Der Hessische Hochschulpreis für Exzellenz in der Lehre 2025 soll wieder ein starkes und bundesweit viel beachtetes Signal für die Bedeutung der Qualität in der Hochschullehre in Hessen setzen.“

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Hochschullehrpreis

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Vier Preise in zwei Kategorien werden ausgeschrieben: Für den Lehrpreis können sich Personen oder Arbeitsgruppen entweder mit einer bewährten Lehrveranstaltung oder mit einer erfolgreichen digitalen Lehr- und Lernform, zu der auch hybride Lehrformate zählen, bewerben. Als dritte Möglichkeit in dieser Kategorie können Lehrveranstaltungen ausgezeichnet werden, die eine Bildung für nachhaltige Entwicklung fördern. Die Jury kann jeweils einen Lehrpreis in Höhe von maximal 60.000 Euro, 30.000 Euro und 15.000 Euro vergeben. Dabei ist der 1. Lehrpreis deutschlandweit die großzügigste Kategorie eines Landespreises für herausragende und innovative Leistungen in Lehre, Prüfung, Beratung und Betreuung an Hochschulen.

Der mit 10.000 Euro dotierte Preis der zweiten Kategorie richtet sich an studentische Initiativen, die sich mit einem in der Praxis bewährten Projekt bewerben können.

Informationen über das jeweilige Verfahren an den Hochschulen stehen auf deren Internetseiten. Die Hochschulleitungen können jeweils bis zu fünf Vorschläge einsenden. Einsendeschluss ist der 14. Februar 2025. Eine Jury aus Studierenden, Lehrenden sowie einer Vertreterin des Ministeriums prüft die Anträge. Anschließend besucht sie ausgewählte Lehrveranstaltungen oder nimmt online daran teil, um eine endgültige Entscheidung zu treffen. Die Preisverleihung ist für Herbst 2025 geplant. 

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