Grundsätzliche Voraussetzung für eine Landesförderung in der Bildenden Kunst ist, dass der Lebensmittelpunkt der Künstlerin oder des Künstlers in Hessen liegt. Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen nicht mehr an einer Hochschule immatrikuliert sein. Die Förderentscheidungen werden von kleinen externen Beratergremien vorbereitet. Maßstab für die Entscheidungenist in erster Linie:
- Innovation
- künstlerische Eigenständigkeit
- Kreativität
- Originalität und Authentizität der Künstler
Bei speziellen Programmen, wie der Vergabe von Arbeitsstipendien, trifft eine Jury, die mindestens zur Hälfte mit Künstlerinnen oder Künstlern besetzt ist, die Entscheidung.