Eine Frau sitzt vor einer Leinwand und malt

Projektförderung Bildende Kunst

Grundsätzliche Voraussetzung für eine Landesförderung in der Bildenden Kunst ist, dass der Lebensmittelpunkt der Künstlerin oder des Künstlers in Hessen liegt. Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen nicht mehr an einer Hochschule immatrikuliert sein. Die Förderentscheidungen werden von kleinen externen Beratergremien vorbereitet. Maßstab für die Entscheidungenist in erster Linie:

  • Innovation
  • künstlerische Eigenständigkeit
  • Kreativität
  • Originalität und Authentizität der Künstler

Bei speziellen Programmen, wie der Vergabe von Arbeitsstipendien, trifft eine Jury, die mindestens zur Hälfte mit Künstlerinnen oder Künstlern besetzt ist, die Entscheidung.

Die Landesförderungen in der Bildenden Kunst können nur ermöglicht werden, wenn in dem jeweiligen Jahr Geld in ausreichender Höhe zur Verfügung steht. Der Antrag soll mindestens 10 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden.

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