Gefördert werden Projekte von professionellen Bildenden Künstlerinnen und Künstlern, die nicht mehr an einer Hochschule immatrikuliert sind. Die Projektförderung unterstützt bei der Realisierung von Vorhaben wie der Konzeption und Produktion neuer Arbeiten, Ausstellungen oder Publikationen. Außerdem können Projekte von Kunstvereinen oder Kuratorinnen und Kuratoren gefördert werden, die die Arbeiten von Künstlerinnen und Künstlern in Katalogen oder Ausstellungen zugänglich machen. Gefördert werden jeweils Projektvorhaben, deren Ergebnis in Hessen realisiert wird.
Die Förderentscheidungen werden von einer Expertenjury vorbereitet. Maßstab für die Entscheidungen ist in erster Linie:
- Innovation
- künstlerische Eigenständigkeit
- Kreativität
- Originalität und Authentizität der Künstlerinnen und Künstler
Die Landesförderungen in der Bildenden Kunst können nur ermöglicht werden, wenn in dem jeweiligen Jahr Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung steht. Der Antrag soll mindestens 10 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. In der Regel können bis zu einem Drittel, in Ausnahmefällen bis zu 50 Prozent der Ausgaben übernommen werden
Die Anträge können ganzjährig gestellt werden. Die Juryentscheidungen werden voraussichtlich jeweils zum 01.04., zum 01.08. sowie zum 01.11. getroffen, wobei Anträge, die zum 01.11. gestellt werden, erst für das Folgejahr bewilligt werden können. Bitte planen Sie den Zeitpunkt Ihres Antrags entsprechend.