Grundsätzliche Voraussetzung für eine Landesförderung in der Bildenden Kunst ist, dass der Lebensmittelpunkt der Künstlerin oder des Künstlers in Hessen liegt. Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen nicht mehr an einer Hochschule immatrikuliert sein. Die Förderentscheidungen werden von einer Expertenjury vorbereitet. Maßstab für die Entscheidungen ist in erster Linie:
- Innovation
- künstlerische Eigenständigkeit
- Kreativität
- Originalität und Authentizität der Künstlerinnen und Künstler
Die Landesförderungen in der Bildenden Kunst können nur ermöglicht werden, wenn in dem jeweiligen Jahr Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung steht. Der Antrag soll mindestens 10 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. In der Regel können ein Drittel, in Ausnahmefällen bis zu 50 Prozent der Ausgaben übernommen werden
Die Anträge können ganzjährig gestellt werden. Die Juryentscheidungen werden voraussichtlich jeweils zum 01.04., zum 01.08. sowie zum 01.11. getroffen wobei Anträge, die zum 01.11. gestellt werden, erst für das Folgejahr bewilligt werden können. Bitte planen Sie den Zeitpunkt Ihres Antrags entsprechend.