Der Preis soll Musikerinnen und Musikern, Ensembles oder dem Jazz verbundenen Persönlichkeiten für ihre musikalischen Leistungen oder für besondere Verdienste um die Entwicklung der hessischen Jazzszene auszeichnen. Über die Vergabe des Hessischen Jazzpreises entscheidet eine unabhängige Jury. Nähere Informationen entnehmen Sie den unten stehenden Vergaberichtlinien.
Die Verleihung findet in der Regel beim "Hessischen Jazzpodium" im Rahmen eines Preisträgerkonzertes statt. Abgabefrist ist der 5. November des Vorjahres.
Vorschläge sind an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst zu richten; die Kontaktdaten finden Sie unten.