Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden

Unsere Kulturdenkmäler leisten einen zukunftsweisenden Beitrag im Bestreben nach Nachhaltigkeit, sie sind wichtige Zeugnisse einer resilienten Baukultur. Am 6. Oktober 2022 hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst als Oberste Denkmalschutzbehörde mit der „Richtlinie für Denkmalbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von Solaranlagen an bzw. auf Kulturdenkmälern“  auf diese Entwicklung reagiert und eine klare Regelung zur Genehmigung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden veröffentlicht. Diese Broschüre hilft dabei, diese Richtlinie umzusetzen.

Dokumentenart:

Broschüre