Drei Frauen sitzen um einen Tisch herum und sticken.

Regionale Kulturförderung

Bitte beachten!

Anträge auf eine Projektförderung im Rahmen der regionalen Kulturförderung sind zurzeit nicht möglich. Sofern im Laufe des Jahres eine Antragsstellung erneut möglich sein sollte, finden Sie diese Information an dieser Stelle. In dringenden Angelegenheiten und bei Rückfragen nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Referat IV 1 auf (siehe unten).

Das Ministerium unterstützt die regionale Kulturarbeit. Ziel des Programms ist die Stärkung regionaler Kulturarbeit im Sinne einer Unterstützung von Vorhaben, die in regionaler Anbindung das Kulturleben bereichern.

Was wird gefördert?

Im Sinne eines regionalen Kulturlebens sind außergewöhnliche Vorhaben förderfähig, die in einem regionalen Zusammenhang stehen und das Kulturleben dementsprechend bereichern bzw. im Kontext einer kulturellen Regionalentwicklung durchgeführt werden.

Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden Karnevals- oder Fastnachtszüge, Volksfeste, Markt- und Schauveranstaltungen mit Volksfestcharakter (Mittelalterfeste, Burgfeste, Weihnachtsmärkte, Kirmes u.a.) sowie Bauvorhaben und Maßnahmen mit rein investivem Charakter (z. B. Anschaffungen von Gegenständen ohne künstlerisch-kulturellen Eigenwert).

Wie stelle ich einen Antrag?

Anträge auf Förderung der regionalen Kulturarbeit sind schriftlich und spätestens 10 Wochen vor Projektbeginn an das Ministerium, Referat IV 1, zu richten. Sie müssen eine aussagefähige Projektbeschreibung und einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. In diesem Plan müssen die Aufwendungen detailliert dargelegt sein und die geplante Finanzierung erläutert werden. Bei der Finanzierung ist der gewünschte Förderbetrag einzusetzen.

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