Die Auszeichnungen „Museum des Monats“ und „Denkmal des Monats“ sind jeweils mit 1.000 Euro dotiert und werden seit 2018 verliehen. Derzeit pausiert die Auszeichnung.

Für das „Museum des Monats“ trifft der Museumsverband Hessen eine Vorauswahl aus den vom Land geförderten privatrechtlichen Museen. Die Mindestanforderungen an ein Museum müssen erfüllt sein, weiterhin geht es um qualitätsvolle Museumsarbeit, die sich durch besondere Vermittlung, Forschung oder Ausstellungen auszeichnet.

Die Auszeichnung „Denkmal des Monats“ können Personen, Initiativen oder Körperschaften erhalten. Sie sollen sich bei der Erhaltung ihrer Denkmäler in besonderer Weise verdient gemacht haben. Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus den Bewerbungen für den Hessischen Denkmalschutzpreis aus.