In einer Heizung stecken Geldscheine

Studierenden-Energiepreispauschalengesetz

Informationen zum

Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses - Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG)“

Zuständig für dieses Gesetz ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, allen Berechtigten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro zukommen zu lassen, um sie von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Anspruchsberechtigt sind die im EPPSG genannten Studierenden, Fachschülerinnen und Fachschüler, Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler und die anderen dort genannten Gruppen, die zum Stichtag des 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einem entsprechenden, im EPPSG näher bezeichneten beruflichen Bildungsgang angemeldet waren.

Die Länder setzen das Gesetz im Auftrag des Bundes um.

Hessen ist mit dem Bund und den anderen Ländern in intensiven Abstimmungen zur Umsetzung des am 21. Dezember 2022 in Kraft getretenen Gesetzes, u.a. wurde eine digitale Antragsplattform vorbereitet.

Die Anspruchsberechtigten werden im Einzelnen zur Antragstellung informiert, sobald über die Antragsplattform Anträge gestellt werden können. Hierzu wird von der zuständigen Ausbildungsstätte ein entsprechendes Schreiben versendet, das u.a. auch den für die Antragsstellung notwendigen Zugangscode enthält. Auf welchem Weg die Übersendung erfolgt, legt die jeweilige Ausbildungsstätte fest.