Mandate, Mitgliedschaften und Nebentätigkeiten

Angela Dorn ist Hessens Ministerin für Wissenschaft und Kunst. Außerdem ist sie in verschiedenen Gremien, Verbänden und Ausschüssen aktiv:

Kraft ihres Amtes

Institution Gremium Funktion Einkünfte / Entschädigung pro Jahr
Deutsches Museum, München Kuratorium Mitglied keine
Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz, Berlin Komitee Mitglied keine
Documenta und Museum
Fridericianum Veranstaltungs GmbH, Kassel
Aufsichtsrat Mitglied und stv. Vorsitzende 25,56 Euro
je Sitzung
Dresden Frankfurt Dance Company gGmbH, Frankfurt am Main Aufsichtsrat Mitglied keine
Emil von Behring und Wilhelm Conrad Röntgen-Stiftung, Marburg Kuratorium Vorsitzende keine
Förderverein des Jüdischen Museums Frankfurt Kuratorium Mitglied keine
Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH (FIZ FFM), Frankfurt am Main Aufsichtsrat Mitglied keine
Hessen Agentur, Wiesbaden Aufsichtsrat Mitglied keine
Hessenstiftung - Familie hat Zukunft, Bensheim Beirat Mitglied keine
HessenFilm und Medien GmbH, Frankfurt am Main Aufsichtsrat Mitglied und Vorsitzende keine
Hessische Kulturstiftung, Wiesbaden Stiftungsrat stv. Vorsitzende keine
Kulturstiftung der Länder, Berlin Stiftungsrat Mitglied keine
Stiftung Fritz-Bauer-Institut, Frankfurt am Main Stiftungsrat stv. Vorsitzende keine
Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Berlin Stiftungsrat Mitglied keine
Universitätsklinikum Frankfurt, Frankfurt am Main Aufsichtsrat Vorsitzende 650,00 Euro Aufwandsentschädigung pro Sitzung
Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Gießen Gesellschafter-versammlung Mitglied keine
Vietnamesisch-Deutsche Universität, Ho-Chi-Minh-Stadt
Vietnam
Universitätsrat stv. Vorsitzende keine

Weitere Mitgliedschaften (nicht Kraft ihres Amtes)

  • Bündnis 90/Die Grünen Hessen
  • BUND Hessen
  • Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz
  • Medico international (Fördermitglied)
  • DLRG-Deutsche Lebensrettungsgesellschaft
  • VCD - Der ökologische Verkehrsclub

Allgemeiner Hinweis:
Gemäß § 1 Abs. 6 des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Abführung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten entsprechend. Somit sind Vergütungen, die durch den Ministerpräsidenten sowie die Staatsministerinnen oder Staatsminister für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder dem ihm gleichstehenden Dienst bezogen werden, nach § 3 Abs. 1 der Nebentätigkeitsverordnung an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie 6.150,00 Euro für das Kalenderjahr übersteigen.

Schlagworte zum Thema