Zwei ineinander verschränkte, bunte Hände

Deutsche Künstlerhilfe

Aus den Mitteln des Bundespräsidenten unterstütztdie Deutsche Künstlerhilfe Künstler und Schriftsteller, die mit ihrem Werk eine kulturelle Leistung für die Bundesrepublik Deutschland erbracht haben und durch Krankheit, Alter oder widrige Umstände in finanzielle Bedrängnis geraten sind.

Die Deutsche Künstlerhilfeleistet regelmäßige Zahlungen für den Lebensunterhalt. Sie zahlt in Einzelfällen aufgrund einer besonderen Notlage auch Einzelzuschüsse. Die Unterstützung kann durch eine Dauerförderung (fünf Jahre) oder durch die Gewährung einer einmaligen Zahlung erfolgen.Sie werden über das Bundespräsidialamt in Berlin ausgezahlt.

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunstprüftdie Aufnahme in das Förderprogrammund leitet die Entscheidung an dasBundespräsidialamt weiter. Anträge können laufend ohne Fristvorgaben eingereicht werden.

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