Der Hessische Jazzpreis soll Musikerinnen und Musikern, Ensembles oder dem Jazz verbundene Persönlichkeiten für ihre musikalischen Leistungen oder für besondere Verdienste um die Entwicklung der hessischen Jazzszene auszeichnen. Über die Vergabe des hessischen Jazzpreises entscheidet der Hessische Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur aufgrund der Empfehlung einer Jury.
Eigenbewerbungen sind nicht möglich. Vorschlagsberechtigt sind: Jazzinitiativen und -vereine, Musikvereine und -verbände, Kommunen, Gebietskörperschaften, natürliche und juristische Personen. Vorschläge sind an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst zu richten; die Kontaktdaten finden Sie unten. Der Einsendeschluss für Bewerbungen um den Hessischen Jazzpreis ist der 1. November des Vorjahres.