Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Verantwortung für Zukunftsfähigkeit des UKGM übernehmen

Land setzt auf Vereinbarung für optimale Gesundheitsversorgung, Forschung und Lehre und die Sicherheit der Beschäftigten

Wiesbaden. In den intensiven Verhandlungen der vergangenen Monate mit Rhön/Asklepios/UKGM hat das Land Vorschläge zur Umsetzung des Letter of Intent zur Anschlussvereinbarung zur Zukunftsvereinbarung 2017 für das Universitätsklinikum Gießen und Marburg unterbreitet. Diese sind von der festen Absicht getragen, dass für das UKGM Zukunftsinvestitionen in eine optimale Gesundheitsversorgung und in gute Bedingungen für Forschung und Lehre getätigt werden als auch die Sicherheiten für die Beschäftigten erhalten bleiben und die Arbeitsbedingungen weiter verbessert werden. In diesem Sinne waren, sind und bleiben wir als Land zuverlässig und haben uns daher auch bereit erklärt, bis zu einer knappen halben Milliarde Euro für die kommenden zehn Jahre ergänzende Fördermittel des Landes bereitzustellen. Die Verhandlungen über die Anschlussvereinbarung sind in vollem Gange; allein für diese Woche sind zwei Verhandlungsrunden auf Spitzenebene bereits seit Anfang letzter Woche vereinbart.

Agieren ist nicht vertrauensbildend

Die heutige Meldung und das Agieren des Rhön-Vorstands sind nicht vertrauensbildend. Die Ankündigung einer möglichen Kündigung geschieht ohne Not, denn eine Kündigung wäre bis 30. Juni 2022 möglich. Wir halten eine derartige Verunsicherung der Beschäftigten und der ganzen Region für nicht verantwortungsvoll und nicht zielführend im Sinne einer ausbalancierten und tragfähigen Vereinbarung. Auch wurde der Vorschlag von 22 Millionen Euro als Eigeninvestitionsmittel des Konzerns erstmalig genannt, nachdem die Landesseite in den Verhandlungen der vergangenen Monate mehrfach zur Beschleunigung der Verhandlungen diesen erbeten hatte. Aufgrund der baulichen Verpflichtungen müssten Rhön/UKGM auch im Falle einer möglichen Vertragskündigung ohnehin erhebliche Eigeninvestitionsmittel bereitstellen und die Baumaßnahmen in der ursprünglichen Frist bis 2024 fertigstellen. Die Verhandlungen zur Investitionsliste sind weit fortgeschritten.

Das Land bringt in die Verhandlungen entsprechend des LoI Positionen ein, die auf Gespräche zu den Verhandlungen zur Anschlussvereinbarung, dem Zukunftspapier 2017 selbst und dem Kooperationsvertag basieren. In den vielen Gesprächen gab es seitens des Landes die Bereitschaft, Lösungen zu finden, die der schwierigen wirtschaftlichen Lage aufgrund der Ukraine-Krise und der damit einhergehenden Preissteigerungen Rechnung tragen. Als Land bleibt unser Ziel, dass die UKGM-Beschäftigten nicht stärker belastet werden als es bereits heute der Fall ist. Für uns ist daher auch wichtig, dass der Konzern willens und in der Lage ist, Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit des UKGM als Flaggschiff unter den Rhön-Kliniken zu übernehmen.

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