Zwei Frauen sitzen sich an einem Tisch gegenüber und sind ins Gespräch vertieft

Studierendenwerke

Nach dem Gesetz über die Studierendenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen (StWG) gibt es in Hessen fünf Studierendenwerke. Die fünf Einrichtungen sind

Die Studierendenwerke fördern die Studierenden wirtschaftlich, sozial, gesundheitlich, sportlich und kulturell. Sie sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts und unterstehen der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur.

Die Aufgaben der Studierendenwerke sind

  • Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes -BAföG
  • Durchführung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes -AFBG ("Aufstiegs-BAföG")
  • Betrieb von Mensen und Cafeterien
  • Betrieb von Wohnheimen sowie Zimmer- und Wohnungsvermittlung
  • Betrieb von Studierendenhäusern (zum Beispiel Kommunikationszentren, Lesesäle)
  • Gesundheitsdienst in unterschiedlicher Ausprägung (beispielsweise Unfallversicherung)
  • Beratung und Unterstützung der Studierenden wie z.B. Rechts-, Sozial- und Studienfinanzierungsberatung sowie psychotherapeutische Beratung
  • Ergänzende Kinderbetreuungsangebote

Die Wirtschaftsbetriebe der Studierendenwerke verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Betriebsführung hat so zu erfolgen, dass die Erlöse die Gesamtkosten unter Gewinnverzicht decken. Die Studierendenwerke finanzieren sich aus eigenen Einnahmen, Zuschüssen des Landes Hessen, Beiträgen der Studierenden, die bei der Immatrikulation oder Rückmeldung fällig sind, sowie sonstigen Zuwendungen.

Organe der Studierendenwerke sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung. Dem Verwaltungsrat gehören die Präsidentinnen oder Präsidenten der Hochschulen, Vertretungen der Professorinnen und Professoren, der Studierenden und der Bediensteten des Studierendenwerkes an. Die Präsidentin oder der Präsident der jeweiligen Universität führt den Vorsitz des Verwaltungsrates.

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