Ansicht des Schlosses in strahlendem Sonnenschein

Bundesförderprogramm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland" (INK) 2026

Der Bund stärkt gemeinsam mit den Ländern die kulturelle Infrastruktur in ganz Deutschland und trägt dazu bei in allen Regionen gleichwertige Verhältnisse zu schaffen.

Was wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm „Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen in Deutschland“ (INK) unterstützt der Bund den Substanzerhalt und die Weiterentwicklung national bedeutsamer Kultureinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland. Hierfür stehen in diesem Jahr Bundesmittel in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Gefördert werden können insbesondere bauliche Maßnahmen und Ausstattungsmaßnahmen, wie museale, sicherheits- und veranstaltungstechnische, administrative, energetische, digitale Beschaffungen, sofern die verfügbaren Nutzungszeiten oder Räumlichkeiten überwiegend für kulturelle Zwecke genutzt werden.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen sind energetische Sanierungen und andere Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Bilanz der Kultureinrichtungen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der aktiven kulturellen Vermittlung unter Berücksichtigung von Inklusion, kultureller Teilhabe und Gendergerechtigkeit sowie möglichst diskriminierungsfreie Zugänge zu kulturellen Angeboten erwünscht. 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige sowie öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Deutschland. Es werden grundsätzlich nur Einrichtungen und Vorhaben nicht wirtschaftlicher Natur gefördert.

Förderungen durch INK sind, unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen, mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und ist grundsätzlich mehrjährig möglich.

Die detaillierten Fördervoraussetzungen können den FördergrundsätzenÖffnet sich in einem neuen Fenster entnommen werden. Grundsätzlich obliegt dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die Entscheidung über die fördernden Projekte.

Anträge bis 15.10.2025

Die Beantragung der Bundesförderung für 2026 ist bis spätestens 15.10.2025 beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur unter Verwendung des angefügten Maßnahmebogens einzureichen.

 

Schlagworte zum Thema