Blick auf die Häuser im Staatspark Hanau-Wilhelmsbad.

Bundesförderprogramm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland (INK)"

Der Bund stärkt gemeinsam mit den Ländern die kulturelle Infrastruktur in ganz Deutschland und trägt dazu bei, in allen Regionen gleichwertige Verhältnisse zu schaffen. Deshalb fördert die Staatsministerin für Kultur und Medien mit dem INK-Programm bundesweit national bedeutsame Kultureinrichtungen. Hierfür stehen Bundesmittel in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ unterstützt der Bund den Substanzerhalt und die Weiterentwicklung national bedeutsamer Kultureinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland.

Dazu zählen insbesondere bauliche Maßnahmen und Ausstattungsmaßnahmen, wie museale, sicherheits- und veranstaltungstechnische, administrative, energetische, digitale Beschaffungen, sofern die verfügbaren Nutzungszeiten oder Räumlichkeiten überwiegend für kulturelle Zwecke genutzt werden.

Aspekte der Nachhaltigkeit sind angemessen zu berücksichtigen, insbesondere der ressourcen- und klimaschonende Einsatz von Materialien und die Verbesserung der ökologischen Bilanz des laufenden Betriebs.

Gefördert werden ebenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der aktiven kulturellen Vermittlung, mit dem Fokus auf Inklusion, kulturelle Teilhabe und Vielfalt sowie Gendergerechtigkeit.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige sowie öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Deutschland. Es werden grundsätzlich nur Einrichtungen und Vorhaben nichtwirtschaftlicher Natur gefördert. Förderungen durch INK sind, unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Eine mehrjährige Förderung von bis zu vier Jahren ist grundsätzlich möglich.

Die detaillierten Fördervoraussetzungen können den angefügten Fördergrundsätzen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) (Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien - Förderprogramm INK - Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen (kulturstaatsministerin.de) entnommen werden.

Grundsätzlich obliegt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die Entscheidung über die zu fördernden Projekte.

Anträge bis 30.09.2024

Die Beantragung der Bundesförderung für 2025 ist bis spätestens 30.09.2024 beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur unter Verwendung des angefügten Maßnahmebogens einzureichen.

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