Hessischer Hochschulpakt 2026-2031

Der Hessische Hochschulpakt 2026–2031 sichert den Hochschulen in einer Zeit notwendiger Haushaltskonsolidierung und in einem herausfordernden finanzpolitischen Umfeld verlässliche Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung von Forschung und Lehre in Hessen. Gleichzeitig stärkt er die Hochschulautonomie und reduziert bürokratische Vorgaben.

Timon Gremmels, Hessischer Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur: „Die Gespräche mit den Hochschulen waren von wechselseitigem Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein geprägt. Ich freue mich, dass wir mit dem vorliegenden Hochschulpakt ein Ergebnis erzielt haben, das Planungssicherheit für die nächsten sechs Jahre schafft. Sicherlich hätte ich mir einen größeren finanziellen Spielraum gewünscht – aber wir haben in schwieriger Lage das Bestmögliche für Hessens Hochschulen erreicht. Wir haben dazu den Pakt entbürokratisiert, damit die Mittel zielgerichtet die Hochschulautonomie stärken. Viele andere Bereiche der Landesverwaltung haben eine solche Verlässlichkeit nicht. Die Integration von jährlich 22 Millionen Euro Digitalmittel in den Hochschulpakt stärkt langfristig die Digitalisierungsstrategien der Hochschulen.“ 

Zentrale Elemente

Ein neues, erweitertes Sockelbudget ersetzt zahlreiche Einzeltöpfe und Landesprogramme. Darin integriert sind z. B. Mittel aus hessian.AI (12 Millionen Euro jährlich) sowie 50 % der Mittel aus dem Digitalpakt Hochschulen (10 Millionen Euro jährlich). Auch bisherige Förderprogramme werden dauerhaft verstetigt.

Hochschulen erhalten mehr Flexibilität bei der Verwendung ihrer Budgets. Bürokratische Einzelsteuerung wird deutlich reduziert.

Ab 2028 stehen jährlich mindestens 37,5 Millionen Euro zur Abdeckung von Tarifabschlüssen ab 2027 zur Verfügung. Bei Abschlüssen über 4 Prozent werden zusätzliche Landesmittel bereitgestellt, damit die Hochschulen vor einem strukturellen Defizit durch Tariferhöhungen geschützt sind.   

Der Anteil der leistungsgesteuerten Finanzierung steigt von 15,5 Prozent (2025) auf 18,1 Prozent (2026).

Ein transparentes, administrativ schlankes Verfahren stärkt gezielt die strategische Weiterentwicklung der Hochschulen als dauerhafte Förderung.

Erstmalig wurde eine verbindliche Übergangsregelung zwischen zwei Hochschulpakten vereinbart – ein weiterer Beitrag zur Planbarkeit.

Im Rahmen des Hochschulpakts leisten die Hochschulen im Jahr 2026 einen Konsolidierungsbeitrag von rund 30 Millionen Euro. Das entspricht 1,3 Prozent des Budgets 2025. Im Jahr 2027 kehrt das Budget auf das Niveau von 2025 zurück, ab 2028 steigen die Budgets jährlich. Der Hochschulpakt sorgt für Planungssicherheit bis 2031.

Unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen bleibt Hessen damit ein starker Wissenschafts- und Hochschulstandort.

Die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen erfolgt in voller Verantwortung der Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie. Das HMWK wird hierzu keine Vorgaben machen, sondern vielmehr mit den Hochschulen einzeln individuelle Vereinbarungen für die Ziele abschließen und darüber hinaus für Gespräche jederzeit bereitstehen.

Der Hochschulpakt 2026–2031 tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. 

Hintergrund zu den Paktverhandlungen

Die Verhandlungen zum Hessischen Hochschulpakt 2026–2031 begannen im Mai 2024 mit einem gemeinsamen Auftakt aller Beteiligten. Die Struktur des Verfahrens wurde auf der Hochschulleitungstagung im selben Monat beschlossen.

Im Zentrum stand ein intensiver und strukturierter Austausch zwischen dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK), dem Hessischen Ministerium der Finanzen (HMdF) und den Hochschulen. Sechs Hochschulleitungstagungen bildeten den Rahmen für die strategische Abstimmung mit den Präsidentinnen, Präsidenten, Kanzlerinnen und Kanzlern. Diese Tagungen fungierten zugleich als übergeordnetes Entscheidungsgremium.

Parallel dazu wurden zwei Arbeitsgruppen eingerichtet:

  • Die AG Ziele erarbeitete in zehn Sitzungen die hochschulpolitischen Leitlinien für die kommenden Jahre.
  • Die AG Budgetierung befasste sich ebenfalls in zehn Sitzungen mit der finanziellen Ausgestaltung des Pakts.

Beide AGs entwickelten gemeinsam das Finanzkapitel und das Zielekapitel des Hochschulpakts.

Staatssekretär Christoph Degen und Wissenschaftsminister Timon Gremmels begleiteten den Prozess kontinuierlich – sowohl in den Hochschulleitungstagungen als auch in bilateralen Gesprächen. Auch Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz hat sich in die Gespräche mit den Hochschulleitungen und den Senaten eingebracht.

Darüber hinaus gab es einen breiten Dialog: Das HMWK führte mehrfach Gespräche mit den Gewerkschaften, der Landes-Asten-Konferenz sowie mit verschiedenen Statusgruppen innerhalb der Hochschulen.

Die Hochschulen haben wie bereits schon 2010 eine Protokollnotiz zum Pakt abgegeben, in der sie ihre Bedenken zum Ausdruck bringen.

Die unten genannten Hochschulpräsidien haben den Hessischen Hochschulpakt 2026-2031 heute unterzeichnet. Wir möchten jedoch betonen, dass unsere grundsätzliche Kritik, die wir bereits in den Verhandlungen geäußert haben, weiterhin besteht. Daher geben wir die folgende Erklärung zu Protokoll:

Wir gehen davon aus, dass die Regelungen des Hochschulpakts 2026-2031 die finanzielle Grundsicherung und Entwicklungsfähigkeit unserer Hochschulen gefährden. Aus diesem Grund sprechen wir uns gegen die vorgesehenen finanziellen Kürzungen und den strukturellen Abbau des hessischen Hochschulsektors aus.   

Positiv bewerten wir, dass das Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur konsequent Einzelprogramme in seinem Einflussbereich in ein neues Sockelbudget überführt hat, was einen deutlichen Bürokratieabbau und mehr Flexibilität ermöglicht.

Wir unterzeichnen den Hochschulpakt, um im Rahmen unserer Gesamtverantwortung als Präsidien planbare Mindestressourcen zu sichern.

Damit gewährleisten wir, dass die Aufgaben und Herausforderungen in Forschung, Lehre, Kunst und Transfer – trotz der tiefgreifenden Einschnitte – so gut wie unter diesen Umständen möglich bewältigt werden können.

Wir unterzeichnen den Pakt insbesondere im Vertrauen auf die zugesagte Verhandlungsaufnahme im Falle eines wirtschaftlichen Aufschwungs. Wir erwarten, dass im Zuge einer Erhöhung der dem HMWK zugewiesenen Mittel eine adäquate Partizipation der Hochschulen zeitnah erfolgt.

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