Blick ins Frankfurter Struwwelpeter-Museum: Man sieht eine Multmediastation, den Struwwelpeter an der Wand, Bücher hinter Vitrinen

Die Auszeichnung "Museum des Monats"

Mit dem "Museum des Monats" zeichnet das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur besonders gelungene Museumsarbeit aus. Vor allem kleinere Häuser und Museen im ländlichen Raum sollen in den Fokus rücken. 

Es handelt sich um eine Auszeichnung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (Ministerium) zur Würdigung der gesellschaftlich relevanten Arbeit von Museen. Es wird ein Preisgeld für zukunftsweisende Museumsarbeit verliehen. Durch den Preis soll das Museumsteam eine Anerkennung erfahren sowie eine stärkere öffentliche Aufmerksamkeit erzeugt werden. Nicht zuletzt sollen auch andere Museen auf gute Beispiele gelungener Museumsarbeit hingewiesen werden. Die Entwicklung der Museumslandschaft in Hessen soll damit zum Ausbau, Pflege und Stärkung einer von Qualität geprägten, vielfältigen Kunst- und Kulturlandschaft Hessens beitragen.

Der Hessische Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur hat für jedes Vergabejahr ein Schwerpunktthema ausgewählt. Diese sind:

  • 2026: Museen als Dritte Orte oder 80 Jahre Hessen
  • 2027: Nachhaltige Projekte
  • 2028: Zukunftssicherung der Sammlungen 

2026 werden Museen ausgezeichnet, die mit ihren Projekten dazu beitragen, Identifikationsmöglichkeiten mit der Umgebung zu ermöglichen, die Gemeinschaft zu fördern und zu stärken und somit Raum zu schaffen für kulturelle Vielfalt. Ausgezeichnet wer-den innovative Konzepte und Aktivitäten, die zur öffentlichen Wahrnehmung des Muse-ums als einen Dritten Ort* – insbesondere im ländlichen Raum beitragen. (*Ein Museum ist ein Dritter Ort, an dem neben der Museumsarbeit auch andere Formate stattfinden, sodass ein kommunikativer Treffpunkt für Jedermann entsteht).

Weiterhin können sich Museen für den Preis bewerben, die für das bevorstehende Jubiläum „80 Jahre Hessen“ in 2026 ein besonderes Vorhaben planen.

Bewerben können sich alle privatrechtlichen (z.B. gGmbH, e.V. etc.) und kommunalen Museen, die die ICOM-Museumsdefinition anerkennen. Zudem ist eine Mitgliedschaft beim MVH wünschenswert. Bewerben können sich ehrenamtlich getragene Museen und Museen mit hauptamtlichen wissenschaftlich Beschäftigen. Besonders berücksichtigt wird, wenn die Museumsarbeit durch ehrenamtliche Personen unterstützt wird. Sollten mehr als zwei hauptamtlich museumsfachliche Personen beschäftigt sein, darf die Einwohnerzahl der Kommune, in der das Museum steht, nicht über 30.000 liegen. Über Ausnahmefälle bezüglich der Zulassung der Bewerbung entscheidet die Jury. Beurteilt wird die Arbeit des Museums im Antragsjahr sowie im Vorjahr.

Es handelt sich um ein digitales Bewerbungsverfahren. Die Bewerbungsunterlagen können einmal jährlich im vierten Quartal für das Folgejahr beim Ministerium über eine für das Verfahren eingerichtete E-Mailadresse eingereicht werden (museum-des-monats@hmwk.hessen.de). Zu den Bewerbungsunterlagen zählen ein Motivationsschreiben, das durch Bildmaterial, Erfahrungsberichte, Pressestimmen und/oder Social Media Beiträge ergänzt werden kann sowie ein vom Ministerium gemeinsam mit dem Museumsverband Hessen (MVH) festgelegter Fragebogen. Der Fragebogen kann über die Website des Ministeriums sowie der des MVH abgerufen werden. Die Bewerbungsfrist für die Auszeichnung Museum des Monats 2026 beginnt am 1.11.2025 und endet am 15.12.2025. Die Jury wird zeitnah im Anschluss über die Preisvergabe beraten.  

Über die Vergabe der Auszeichnung 2025 berät eine Jury unter Leitung des Ministeriums zeitnah nach Ende der Bewerbungsfrist 2025.

Die Jury setzt sich zusammen aus:

  • Ein Mitglied für das Schwerpunktthema 2026
  • Zwei Mitglieder aus dem Museumsverband Hessen e.V.
  • Zwei Mitglieder des Ministeriums

Die Veröffentlichung der Jurymitglieder erfolgt demnächst an dieser Stelle.

Die Auszeichnung ist mit einem variablen Betrag von 1.000 bis 2.000 Euro pro Auszeichnung dotiert. Die konkrete Höhe legt die Jury fest. Pro Jahr wird voraussichtlich eine Gesamtsumme in Höhe von 12.000 Euro für alle Auszeichnungen zur Verfügung stehen. Die Entscheidung der Reihenfolge der Vergabe der Auszeichnung liegt beim Ministerium. Das Preisgeld kann nach Erhalt der Auszeichnung über ein Formular beim MVH abgerufen werden. Die Jury entscheidet im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel. 

Die Übergabe der Auszeichnung erfolgt im Rahmen einer Verleihung durch den Hessischen Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Zudem wird das Ministerium die ausgezeichneten Museen im Rahmen der eigenen Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigen.

Die Figur eines Bergbauarbeiters im Museum Großalmerode

Museum des Monats

Diese Museen wurden schon ausgezeichnet

Im Juni 2018 wurde das erste "Museum des Monats" ausgezeichnet. Seitdem sind viele Häuser mit hervorragender Museumsarbeit hinzugekommen.

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