Eine kleine Figur in Form einer Löwengöttin

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Hessen unterstützt Rückgabe von Jahrtausende alten Artefakten an Ägypten

Minister Gremmels überreicht archäologische Fundstücke in Berlin

Wiesbaden/Berlin. Kunst- und Kulturminister Timon Gremmels hat heute archäologische Artefakte in der ägyptischen Botschaft in Berlin übergeben: kleine Figuren mit religiöser Bedeutung, eine Axtklinge sowie Feuersteinspitzen und -klingen. Alle diese Objekte sind mehrere Tausend Jahre alt und illegal in die EU gelangt. Private Käuferinnen und Käufer hatten sie erworben und wollten sie nach Hessen einführen, kamen damit aber nicht am Zoll vorbei. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) hat als zuständige Landesbehörde gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundeszoll die Kulturgüter gesichert und das Rückgabeverfahren an den Herkunftsstaat eingeleitet. Für Ägypten nahm Botschafter Dr. Mohamed Abd El-Sattar Elbadri die Artefakte entgegen.

"Seltene Zeugnisse schützen"

„Archäologische Artefakte spiegeln unsere Geschichte und Identität wider. Diese seltenen Zeugnisse müssen wir schützen und für künftige Generationen bewahren“, so Kunst- und Kulturminister Timon Gremmels bei der Rückgabe in der ägyptischen Botschaft. „Deutschland hat sich mit dem UNESCO-Übereinkommen von 1970 dazu verpflichtet, das kulturelle Erbe der Menschheit vor Diebstahl, unzulässiger Abwanderung und illegalem Handel zu schützen. Die Figuren und Gerätschaften aus frühester Menschheitsgeschichte gehören nicht in privaten Besitz. Sie gehören in ihre ägyptische Heimat, wo sie zur kulturellen Identität beitragen. Ich danke dem Zoll und dem Auswärtigen Amt herzlich für die gute Zusammenarbeit.“

Insgesamt überreicht Kunst- und Kulturminister Timon Gremmels sieben Artefakte in der ägyptischen Botschaft. Die mehrschneidige Klinge einer Axt entspricht einem Typ, der am Ende der frühen Bronzezeit (um 3000 v.Chr.) von Ägypten bis in die Region Syrien verbreitet war. Die kleine Nachbildung einer Löwenkopfgöttin auf einem Thron stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des ersten Jahrtausends v.Chr. Der Shabti, eine altägyptische Grabfigur, ist aus einer Art Keramik gestaltet und wurde in der ägyptischen Spätzeit (664-332 v.Chr.) gefertigt. Der naturalistische Skarabäus mit Falkenkopf ist rund 3000 Jahre alt. Die mythische Fruchtbarkeitsfigur eines Amuletts wurde seit dem 3. Jahrhundert v. Chr. im alten Ägypten verehrt. Zudem wurden eine prädynastische ägyptische Feuersteinspitze (4000 v. Chr. bis 3150 v. Chr.) aus Oberägypten und eine Feuersteinklinge (6000 v. Chr.) übergeben.

EU-Gesetz verpflichtet zur Rückgabe

Deutschland setzt die EU-Vorgaben mit dem Kulturgutschutzgesetz um. Das Gesetz verpflichtet zur Rückgabe, wenn Kulturgut entgegen den Ausfuhrbestimmungen des Herkunftsstaates nach Deutschland eingeführt wurde, um den illegalen Handel mit Kulturgütern zu unterbinden sowie Eigentumsfragen zu klären.

Kauf im Ausland ist typischer Fall

Der vorliegende Fall mit den ägyptischen Funden ist typisch: Privatpersonen ersteigern regelmäßig über Online-Auktionshäuser im Ausland Kulturgut. Belastbare Belege für eine rechtmäßige Ausfuhr oder eine gesicherte Herkunft, sogenannte Provenienz, können in den meisten Fällen nicht vorgelegt werden. Das HMWK als hessische Kulturgutschutzbehörde prüft und dokumentiert Herkunft, Exportpapiere und Besitzkette. Wenn rechtmäßige Ausfuhr- oder Herkunftsnachweise fehlen, wird die Sicherstellung veranlasst und für die sachgerechte Verwahrung der Objekte gesorgt. Das HMWK arbeitet für den Rückgabeprozess eng mit Zoll und dem Auswärtigen Amt sowie den Behörden des Herkunftsstaates zusammen 

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