Blick auf den Offenbacher Hafen, davor ist eine Leinwand aufgebaut, auf der ein Film abgespielt wird; das Publikum sitzt davor

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

„Ins Freie! 2“ hilft Kultureinrichtungen mit fünf Millionen Euro in die Open-Air-Saison

Hessen legt erfolgreiches Programm für Sommerfestivals neu auf.

Hessen will Kulturschaffende im Sommer 2022 mit einer Neuauflage des Festivalprogramms „Ins Freie!“ unterstützen, das den Einrichtungen schon im vergangenen Jahr dabei half, corona-kompatible Open-Air-Veranstaltungen auf die Beine zu stellen. Es richtet sich insbesondere an miteinander kooperierende Kulturveranstalter, Pop-Up-Bühnen und Freiluftkinos, die auch über 2022 hinaus gemeinsam Open-Air-Kultur betreiben wollen, dann ohne zusätzliche Landesmittel. Der Fokus liegt deshalb – neben den Programmen selbst – auf Zuschüssen für Investitionen etwa in mobile Bühnen und Tontechnik, Überdachungen und transportable Bestuhlung. Insgesamt sollen dafür fünf Millionen Euro zur Verfügung stehen, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers. Ein entsprechender Antrag steht am Mittwoch kommender Woche im Haushaltsausschuss des Hessischen Landtages auf der Tagesordnung.

Erste Ausgabe brachte unvergessliche Kulturerlebnisse

„Im vergangenen Sommer hat ,Ins Freie!‘ viele unvergessliche Kulturereignisse ermöglicht, Künstlerinnen und Künstler bekamen Auftrittsmöglichkeiten, technisches Personal und Dienstleister Aufträge. Und es sind vielfältige und zeitgemäße künstlerische Projekte entstanden sowie Kooperationen, an die wir mit ,Ins Freie! 2‘ anknüpfen wollen. Wenn ein möglichst großer Teil der so entstandenen Festivals und Reihen auch über 2022 hinaus weiterbesteht, wäre das ein großartiges Beispiel dafür, dass selbst von einer so furchtbaren Zeit wie der Corona-Pandemie positive Impulse ausgehen können“, erklärt Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. „Derzeit allerdings steht die Kulturbranche noch vor großen Herausforderungen. In geschlossenen Räumen ist die Nachfrage der Zuschauerinnen und Zuschauer noch gering, auch wenn viele Beschränkungen schon entfallen sind und bald weitere wegfallen. Viele Menschen haben einfach noch kein gutes Gefühl dabei, zu eng mit anderen in Innenräumen zusammenzusitzen. Freiluftveranstaltungen sind nach wie vor sicherer. Allerdings können die Kulturschaffenden Open-Air-Veranstaltungen nicht so einfach stemmen, weil die lange Phase der Einschränkungen bei vielen die Rücklagen aufgezehrt hat. Vom Bundesprogramm ,Neustart Kultur‘ haben Freiluftveranstaltungen bisher kaum profitieren können.“

Programm ergänzt Bundeshilfen

„Kultur spricht die Seele an, sie verbindet und auch in diesem Jahr ist es wichtig, Künstlerinnen und Künstler zu unterstützen. Sie haben mit viel Kreativität und Optimismus neue Formate gefunden, um Menschen auch während Corona zusammen zu bringen und die Kultur an anderen Orten neu zu erfinden. Auf Bühnen unter freiem Himmel finden Konzerte und Kulturveranstaltungen auch dieses Jahr draußen statt. Hessen setzt auf ein gezieltes Angebot für Freiluft-Veranstaltungen, die die Hilfen des Bundes nicht kopieren oder mit ihnen konkurrieren, sondern ergänzen. Ins Freie! 2 zeigt, dass Hessen seine Verantwortung für Kultur lebt“, so Hessens Finanzminister Michael Boddenberg.

Förderung bis zu 250.000 Euro

2021 hatte „Ins Freie!“ mehr als 100 kleine und große Open-Air-Festivals gefördert, insbesondere solche, bei denen Gruppen und Initiativen zusammengearbeitet haben. Dabei reichte die Fördersumme von wenigen tausend Euro bis zu maximal möglichen 500.000 Euro. „Ins Freie! 2“ soll eine ähnliche Zahl von Veranstaltungen fördern, bei einer Höchstfördersumme von 250.000 Euro und ohne Open-Air-Veranstaltungen von Einrichtungen des Landes. Es richtet sich an gewerbliche wie nichtgewerbliche Veranstalter, die ihre genreübergreifenden Programme über mindestens einen Monat betreiben. Ein besonderes Augenmerk liegt auf kleinen Veranstaltern und solchen aus dem ländlichen Raum. Die Vergabe der Mittel erfolgt qualitätsgesichert nach Begutachtung durch ein Expertengremium.

An wen wende ich mich?

Die Kontaktadresse für Anträge und die Förderrichtlinien werden zeitnah nach der Freigabe der Mittel unter dem untenstehenden Link veröffentlicht.

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