Wiesbaden. Die hessische Landesregierung hat die Weichen für die auch im Koalitionsvertrag vereinbarte Vergabe eines integrierten Bachelorabschlusses an Studierende der rechtswissenschaftlichen Staatsexamensstudiengänge gestellt. Die abgestimmten Eckpunkte sollen zeitnah in die gesetzlichen Bestimmungen einfließen.
In einem gemeinsamen Gespräch zwischen den teilnehmenden Universitäten und Timon Gremmels, Staatsminister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, sowie dem Hessischen Minister der Justiz und für den Rechtsstaat, Christian Heinz, wurde ein hohes Maß an Übereinstimmung über die Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung festgestellt. Hiernach sollen künftig Studierende, die die Voraussetzungen für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erreicht und weitere Voraussetzungen erworben haben, die von den Universitäten festgelegt werden können, den Grad eines „Bachelor of Laws“ (LL.B.) verliehen bekommen. Den Hochschulen wird damit auch ein Spielraum für die Ausgestaltung des Abschlusses eröffnet.
Dazu Wissenschaftsminister Gremmels: „Ich freue mich, dass wir für die Studierenden der rechtswissenschaftlichen Staatsexamensstudiengänge mit der Verleihung des Grades eines ,Bachelor of Law‘ eine zusätzliche Perspektive schaffen können. Auf diese Weise können Studierende, die im Verlauf des Studiums bereits entsprechende Leistungen erbracht haben, einen auch international bekannten und anschlussfähigen Hochschulgrad erwerben.“
Hessens Justizminister Christian Heinz sagt: „Gemeinsam mit den juristischen Fakultäten arbeiten wir jetzt daran, den integrierten Bachelor in Hessen umzusetzen und ihn dann einzuführen. Somit haben diejenigen, die das Staatsexamen nicht schaffen, eine Perspektive und können das erworbene Wissen aus ihrem Studium anderweitig nutzen. Im Jahr 2023 traf dies auf 49 Personen zu. Der integrierte Bachelor ist zudem auch ein Angebot an alle, die während des Studiums einen anderen Weg als die ‚klassischen‘ juristischen Berufe anstreben. Ich danke den juristischen Fakultäten für den konstruktiven Austausch und die gewinnbringenden Gespräche im Sinne der Studentinnen und Studenten.“
Auch die zuständigen Universitäten, Frankfurt, Gießen und Marburg, freuen sich, Studierenden eine weitere Perspektive bieten zu können. „Das Studium der Rechtswissenschaften ist ein sehr anspruchsvolles. Es vermittelt Wissen und Fähigkeiten, mit denen Studierende auch dann erfolgreich viele Berufe ergreifen können, wenn sie das Staatsexamen nicht absolvieren oder nicht bestehen. Die Möglichkeit, den Bachelor-Abschluss zu erwerben, spiegelt dies wider und soll den Absolventinnen und Absolventen den Weg in den Arbeitsmarkt erleichtern“, sind sich Prof. Dr. Enrico Schleiff, Präsident der Goethe-Universität, Prof. Dr. Katharina Lorenz, Präsidentin der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU), und Prof. Dr. Thomas Nauss, Präsident der Philipps-Universität Marburg einig.
Die Universitäten betonen, dass es wichtig sei, den zusätzlichen Aufwand stemmen zu können, sie seien dazu in konstruktiven Gesprächen mit Justiz- und Wissenschaftsministerium. Auch werde es innerhalb der Hochschulgremien einen Austausch geben, dessen Ergebnisse in den weiteren Prozess einfließen.