Hessens Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) haben das eigenständige Promotionsrecht für forschungsstarke Fachrichtungen erfolgreich ausgestaltet. Zu diesem Ergebnis ist eine unabhängige wissenschaftliche Kommission gekommen, die das Promotionsrecht an hessischen HAWen insgesamt und die vier ältesten der sieben hessischen Promotionszentren evaluiert hatte. Der Bericht wurde im Juni 2022 vorgestellt.
Erfolgsmodell aus Hessen
Promotionsrecht an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften
Der Bericht zum Download
Das Promotionsrecht für die positiv evaluierten Zentren kann nun entfristet werden. Zur Qualitätssicherung sollen sie sich regelmäßigen Evaluationen unterziehen, wie sie im Wissenschaftsbetrieb gängige Praxis sind. Hessen hatte als erstes Bundesland 2016 seinen HAWen die Möglichkeit gegeben, für forschungsstarke Fachrichtungen ein eigenständiges Promotionsrecht zu beantragen.
Was steht im Bericht?
Die Kommission hat unter anderem angeregt, dass die HAWen ihre Forschungsstrategien in konkrete, thematische Forschungsprogramme für die Promotionszentren übersetzen. Für jedes Promotionszentrum soll ein wissenschaftlicher Beirat eingerichtet werden, der die Weiterentwicklung des jeweiligen Zentrums konstruktiv-kritisch begleitet. Die Kommission empfiehlt außerdem, die Promotionszentren zur Qualitätssicherung alle sieben Jahre unabhängig evaluieren zu lassen, wie es für außeruniversitäre Forschungsinstitute und in großen Bund-Länder-Programmen gängige Praxis ist.
Sieben Promotionszentren in Hessen
In Hessen gibt es derzeit sieben Promotionszentren zu unterschiedlichen Fachrichtungen, drei davon hochschulübergreifend. Evaluiert wurden neben den allgemeinen, durch das Land Hessen festgesetzten Bedingungen und Verfahren des Promotionsrechts jene Promotionszentren, die mindestens seit vier Jahren bestehen: Die Promotionszentren „Public Health“ und „Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Globalisierung, Europäische Integration, Interkulturalität/Fulda Graduate Center of Social Sciences“ an der Hochschule Fulda sowie die jeweils hochschulübergreifenden Zentren „Soziale Arbeit“ (Federführung: Hochschule RheinMain) und „Angewandte Informatik“ (Federführung: Hochschule Darmstadt).
Die Mitglieder der Kommission
Mitglieder der Kommission waren neben Professor Kleiner: Prof. Dr. rer. nat. Christian Facchi (Forschungsprofessur für eingebettete und vernetzte Systeme und Leiter des Graduiertenzentrums der TH Ingolstadt), Prof. Dr. Anne Friedrichs (ehem. Präsidentin der Hochschule für Gesundheit, Bochum), Prof. Dr. rer. nat. Hans-Hennig von Grünberg (Professur für Wissens- und Technologietransfer an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät Universität Potsdam und ehem. Präsident der Hochschule Niederrhein), Prof. Dr. Stefan Hornbostel (ehem. Leiter der Abteilung Forschungssystem und Wirtschaftsdynamik des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung, DZHW) sowie Prof. Dr. Andreas Vasilache (Professur für Sozialwissenschaftliche Europaforschung und Direktor des Centre for German and European Studies der Universität Bielefeld). Zusätzlich unterstützten je zwei Fachgutachtende pro Promotionszentrum die Kommission in ihrer Arbeit.