Hessen besitzt unzählige archäologische und paläontologische Denkmäler – das „Bodenarchiv“ unserer Geschichte, das es zu schützen und zu pflegen gilt. Dieser gesellschaftliche Auftrag ist im Hessischen Denkmalschutzgesetz verankert:
„Es ist die Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Raumordnung und den Erhalt der historisch gewachsenen Kulturlandschaft einbezogen werden.“ (§ 1 HDSchG).
Was macht die hessenARCHÄOLOGIE?
Die hessenARCHÄOLOGIE ist als Abteilung des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen die bodendenkmalpflegerische Fachbehörde für das gesamte Bundesland. Ihre gesetzlichen Hauptaufgaben sind:
- die Inventarisation aller bekannten paläontologischen, vor- und frühgeschichtlichen, mittelalterlichen und neuzeitlichen Fundstellen in Hessen
- die fachliche Beratung in allen bodendenkmalpflegerischen Belangen im Vorfeld von Kommunal-, Regional- und Landesplanungen
- die Beratung und Unterstützung der bei den Kommunen angesiedelten Unteren Denkmalschutzbehörden
- die Erstellung von Fachgutachten und Stellungnahmen
Des Weiteren umfasst die tägliche Arbeit der Bodendenkmalpflege
- die Durchführung eigener Prospektionen und Ausgrabungen
- die Erfassung und Bewertung archäologischer und
- paläontologischer Befunde und Funde
- die Restaurierung von
- Funden in der Archäologischen Restaurierungswerkstatt und die sachgerechte Aufbewahrung des Fundmaterials im Zentraldepot
- die kontinuierliche Pflege und Aktualisierung analoger und digitaler Fundstelleninformationen im Ortsarchiv, dem „Gedächtnis“ der Landesarchäologie,
- die Vermittlung
- archäologischer Themen im Archäologischen Landesmuseum (ALMhessen) mit seinen beiden Standorten - dem Archäologischen Park Römerkastell Saalburg und der Keltenwelt am Glauberg