Mädchen steht in einem Atelier und schaut auf ein Plakat mit Farbmischungen; die Leinwand ist noch leer

Jugendkunstschulen

Kunst und Kultur sind von zentraler Bedeutung für die Identität und Lebenserfüllung der Menschen. Wem bereits als Kind die Möglichkeit gegeben wird, die Sprache der Kunst zu entschlüsseln, der wird sein ganzes Leben lang durch die Künste immer wieder neue Welten entdecken und seine eigene Kreativität und Phantasie entwickeln. Den Nachwuchs in der bildenden Kunst zu fördern, ist ein besonderes Anliegen des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Einen Schwerpunktbildet dabei die Unterstützung der Hessischen Jugendkunstschulen.

Welche Kriterien müssen erfüllt werden?

Jugendkunstschulen können beim Ministerium Anträge auf Projektförderung stellen. Folgende Kriterien müssen dabei erfüllt werden:

  • gemeinnützige Bildungseinrichtung (Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft, ehren- oder hauptamtlich geführte Vereine oder privat geführte „Kunstschulen“),
  • kontinuierlich ein außerschulisches Bildungsangebot,
  • für alle zugänglich.

Ein Antrag auf Projektförderung für Jugendkunstschulen muss enthalten:

  • Selbstdarstellung der Jugendkunstschule,
  • eine Beschreibung des Vorhabens sowie den zugehörigen
  • Finanzierungsplan, der analog zur Projektbeschreibung die Eigenmittel und alle voraussichtlichen Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellt, so dass der tatsächliche Finanzbedarf erkennbar ist.

Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hinweise zur Antragsstellung und die Allgemeine Richtlinie für die Förderung von Kunst und Kultur in Hessen vom 1. Januar 2023.

Für die Antragsstellung ist das entsprechende Formular sowie eine Excel-Tabelle für den Kosten- und Finanzierungsplan zu verwenden.

Die Anträge sind ausschließlich per E-Mail im PDF-Format einzureichen an jugendkunstschulen@hmwk.hessen.de

Die Anträge müssen spätestens 8 Wochen vor Projektbeginn, eingereicht werden. Bei Projektbeginn im Januar oder Februar 2025 gilt abweichend der 01.12.2024 als Frist.

An wen wende ich mich?

Abteilung IV – Kunst und Kultur

Referat IV 3

Kulturelle Bildung, Kultur in den ländlichen Räumen, Umsetzung Masterplan Kultur und spartenübergreifende Kulturförderung

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