Mädchen steht in einem Atelier und schaut auf ein Plakat mit Farbmischungen; die Leinwand ist noch leer

Jugendkunstschulen

Kunst und Kultur sind von zentraler Bedeutung für die Identität und Lebenserfüllung der Menschen. Wem bereits als Kind die Möglichkeit gegeben wird, die Sprache der Kunst zu entschlüsseln, der wird sein ganzes Leben lang durch die Künste immer wieder neue Welten entdecken und seine eigene Kreativität und Phantasie entwickeln. Den Nachwuchs in der bildenden Kunst zu fördern, ist ein besonderes Anliegen des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. Einen Schwerpunktbildet dabeidie Unterstützung der Hessischen Jugendkunstschulen.

Anträge auf Jugendkunstschulförderung sind dem Ministerium einzureichen, folgende Kriterien müssen hierbei erfüllt werden:

  • gemeinnützige Bildungseinrichtung (Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft, ehren- oder hauptamtlich geführte Vereine oder privat geführte „Kunstschulen“)
  • kontinuierlich ein außerschulisches Bildungsangebot
  • für alle zugänglich

Ein Antrag auf Projektförderung für Jugendkunstschulen muss enthalten:

  • Selbstdarstellung der Jugendkunstschule,
  • eine Beschreibung des Vorhabens,
  • einen Finanzierungsplan, der alle voraussichtlichen Einnahmen und Eigenmittel den Ausgaben gegenüberstellt, so dass der tatsächliche Fehlbedarf erkennbar ist

Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hinweise zur Antragsstellung und die Allgemeine Richtlinie für die Förderung von Kunst und Kultur in Hessen vom 1. Januar 2023.

Für die Antragsstellung ist das entsprechende Formular sowie eine Excel-Tabelle für den Kosten- und Finanzierungsplan zu verwenden.

Die Anträge sind ausschließlich per E-Mail im PDF-Format einzureichen an BildendeKunst@hmwk.hessen.de. Die Anträge müssen frühzeitig, spätestens 8 Wochen vor Projektbeginn, eingereicht werden. Bei Projektbeginn im Januar 2024 gilt abweichend der 29.12.2023 als Frist; bei Projektbeginn Februar 2024 der 15.1.2024

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