Mädchen steht in einem Atelier und schaut auf ein Plakat mit Farbmischungen; die Leinwand ist noch leer

Jugendkunstschulen

Bitte beachten!

Neue Anträge auf eine Jugendkunstschulförderung  sind zurzeit nicht möglich. Sofern im Laufe des Jahres eine Antragsstellung erneut möglich sein sollte, finden Sie diese Information an dieser Stelle. In dringenden Angelegenheiten und bei Rückfragen nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Referat IV 3 auf (siehe unten).

Kunst und Kultur sind von zentraler Bedeutung für die Identität und Lebenserfüllung der Menschen. Wem bereits als Kind die Möglichkeit gegeben wird, die Sprache der Kunst zu entschlüsseln, der wird sein ganzes Leben lang durch die Künste immer wieder neue Welten entdecken und seine eigene Kreativität und Phantasie entwickeln. Den Nachwuchs in der bildenden Kunst zu fördern, ist ein besonderes Anliegen des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. Einen Schwerpunktbildet dabeidie Unterstützung der Hessischen Jugendkunstschulen.

Anträge auf Jugendkunstschulförderung sind dem Ministerium einzureichen, folgende Kriterien müssen hierbei erfüllt werden:

  • gemeinnützige Bildungseinrichtung (Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft, ehren- oder hauptamtlich geführte Vereine oder privat geführte „Kunstschulen“)
  • kontinuierlich ein außerschulisches Bildungsangebot
  • für alle zugänglich

Ein Antrag auf Projektförderung für Jugendkunstschulen muss enthalten:

  • Selbstdarstellung der Jugendkunstschule,
  • eine Beschreibung des Vorhabens,
  • einen Finanzierungsplan, der alle voraussichtlichen Einnahmen und Eigenmittel den Ausgaben gegenüberstellt, so dass der tatsächliche Fehlbedarf erkennbar ist.

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