Kunst und Kultur sind von zentraler Bedeutung für die Identität und Lebenserfüllung der Menschen. Wem bereits als Kind die Möglichkeit gegeben wird, die Sprache der Kunst zu entschlüsseln, der wird sein ganzes Leben lang durch die Künste immer wieder neue Welten entdecken und seine eigene Kreativität und Phantasie entwickeln. Den Nachwuchs in der bildenden Kunst zu fördern, ist ein besonderes Anliegen des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Einen Schwerpunktbildet dabei die Unterstützung der Hessischen Jugendkunstschulen.
Welche Kriterien müssen erfüllt werden?
Jugendkunstschulen können beim Ministerium Anträge auf Projektförderung stellen. Folgende Kriterien müssen dabei erfüllt werden:
- gemeinnützige Bildungseinrichtung (Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft, ehren- oder hauptamtlich geführte Vereine oder privat geführte „Kunstschulen“),
- kontinuierlich ein außerschulisches Bildungsangebot,
- für alle zugänglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zum Online-Antrag auf Projektförderung für Jugendkunstschulen müssen folgende Unterlagen erstellt und zum Ende des Online-Antragsverfahrens hochgeladen werden:
- Anschreiben mit ausführlicher Projektbeschreibung,
- Kosten- und Finanzierungsplan gemäß der Vorlage (siehe unten), der analog zur Projektbeschreibung die Eigenmittel und alle voraussichtlichen Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellt, so dass der tatsächliche Finanzbedarf erkennbar ist (bitte zweifach als xlsx-Datei und PDF!),
- aktueller Nachweis zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit,
- aktueller Freistellungsbescheid (bei Umsatzsteuerbefreiung),
- Selbstdarstellung der Jugendkunstschule (siehe Dokument „Leitfragen“ unten),
- Satzung des Vereins,
- falls vorhanden ein Jahresprogramm Ihrer Einrichtung.