Landschaft in Fuldabrück mit viel Wald und Feldern

Stärkung der ländlichen Räume

Bitte beachten!

Anträge auf eine Projektförderung zur Stärkung der ländlichen Räume sind zurzeit nicht möglich. Sofern im Laufe des Jahres eine Antragsstellung erneut möglich sein sollte, finden Sie diese Information an dieser Stelle. In dringenden Angelegenheiten und bei Rückfragen nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Referat IV 3 auf (siehe unten).

Das Ministerium setzt sich die Stärkung und den Ausbau kultureller Angebote in ländlichen Räumen zum Ziel. Es werden Kulturakteurinnen und -akteure unterstützt und die Teilhabe auch in strukturschwachen Gebieten gefördert. Eine Förderung ist möglich für Projekte und Kulturfestivals in hessischen Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern.

Zehn Wochen vor Projektbeginn beantragen

Anträge im Förderprogramm „Stärkung der ländlichen Räume“ sind spätestens schriftlich und 10 Wochen vor Projektbeginn an das Ministerium, Referat IV 3, zu richten. Sie müssen eine aussagefähige Projektbeschreibung und einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. In diesem Plan müssen die Aufwendungen detailliert dargelegt sein und die geplante Finanzierung erläutert werden. Bei der Finanzierung ist der gewünschte Förderbetrag einzusetzen.

Bitte verwenden Sie das untenstehende Formular und beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Antragsstellung. Nehmen Sie vor Antragsstellung Kontakt mit uns auf. Je nach Ausgestaltung des Vorhabens ist eine Förderung möglich im Rahmen des Förderprogramms LandKulturPerlen möglich.

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