Landschaft in Fuldabrück mit viel Wald und Feldern

Stärkung der ländlichen Räume

Das Ministerium setzt sich die Stärkung und den Ausbau kultureller Angebote in ländlichen Räumen zum Ziel. Es werden Kulturakteurinnen und -akteure unterstützt und die Teilhabe auch in strukturschwachen Gebieten gefördert. Eine Förderung ist möglich für Projekte und Kulturfestivals in hessischen Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern.

Acht Wochen vor Projektbeginn beantragen

Anträge im Förderprogramm „Stärkung der ländlichen Räume“ sind vollständig und schriftlich (siehe unten) spätestens 8 Wochen vor Projektbeginn an das Referat IV 3 zu richten. Sie müssen eine aussagefähige Projektbeschreibung und einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. In diesem Plan müssen die Aufwendungen detailliert dargelegt sein und die geplante Finanzierung erläutert werden. Bei der Finanzierung ist der gewünschte Förderbetrag einzusetzen.

Bitte verwenden Sie das untenstehende Formular und beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Antragsstellung. Nehmen Sie vor Antragsstellung Kontakt mit uns auf. Je nach Ausgestaltung des Vorhabens ist eine Förderung möglich im Rahmen des Förderprogramms LandKulturPerlen möglich.

Interessant für die Ländlichen Räume: Musikfestival-Förderung der Initiative Musik

Der Festivalförderfonds richtet sich an Festivals der populären Musik (der Begriff populär umfasst hier ebenso Jazz und improvisierte Musik) und unterstützt sowohl kleinere und mittelgroße Festivals bei ihren aktuellen Bedarfen ebenso wie perspektivisch einzelne größere Festivals, die durch ihre gesellschaftlichen und kulturellen Beiträge Modellcharakter haben.

An wen wende ich mich?

Abteilung IV – Kunst und Kultur

Referat IV 3

Kulturelle Bildung, Kultur in den ländlichen Räumen, Umsetzung Masterplan Kultur und spartenübergreifende Kulturförderung

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