Die Ausschreibung der 17. Förderstaffel in der Förderlinie 2 (LOEWE-Schwerpunkte) ist online.
LOEWE
Aktuelles
Neu auf der Website
Im Zusammenhang mit den gem. LOEWE-Förderrichtlinien für Projekte ab der 9. Staffel geltenden Regelungen zur Ergebnisevaluierung im schriftlichen Verfahren, wurden die Abgabefristen für alle LOEWE-Schwerpunkte ab der 9. Förderstaffel wie folgt angepasst:
- Die Ergebnisberichte sind vier Wochen vor Ende der Laufzeitverlängerung bei der der LOEWE-Geschäftsstelle einzureichen.
- Die Abschlussberichte sind sechs Monate nach Ablauf der Laufzeitverlängerung bei der LOEWE-Geschäftsstelle einzureichen.
Der LOEWE-Programmbeirat und die LOEWE-Verwaltungskommission haben bei ihrer ge-meinsamen Sitzung am 24. Juni 2022 insgesamt eine Antragsskizze für ein LOEWE-Zent-rum und acht Antragsskizzen für LOEWE-Schwerpunkte erörtert.
Die 2. überarbeitete Auflage der neuen LOEWE-Förderrichtlinie ist online. Bitte beachten Sie: Mit der Förderlinie 4b „LOEWE-Professuren“ sollen nunmehr exzellente Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen für Hessen gewonnen oder an hessischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen gehalten werden.
Die LOEWE-Verwaltungskommission und die LOEWE 3-Auswahlkommission wurden um eine Vertretung der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung erweitert.
Die aktuelle Mitgliederliste der LOEWE-Verwaltungskommission ist online.
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das LOEWE-Programm: Informationen und Regelungen für Antragsstellende und laufende Projekte sind online
Die 2. Ausschreibung Förderlinie 5: LOEWE-Exploration ist online
LOEWE in Coronazeiten
Die Anträge sind zur Abgabefrist elektronisch einzureichen unter: LOEWE@HMWK.Hessen.de. Unterlagen im Papierformat können der LOEWE-Geschäftsstelle im Anschluss elektronisch zugestellt werden.
Einreichefrist für die Antragsskizzen der 15. Förderstaffel ist der 15.04.2021. Die Antragsskizzen können bis zu einer Größe von insgesamt 25 Mbyte über LOEWE@HMWK.Hessen.derein elektronisch bei der LOEWE-Geschäftsstelle eingereicht werden. Für Skizzen, die diese Größe überschreiten, kann über die E-Mail-Adresse ein Upload-Link an-gefordert werden. Unterschriften der Leitungen der antragstellenden Institutionen dürfen elektronisch in die Skizzen eingefügt werden. Auf gedruckte und auf CD-ROM gespeicherte Unterlagen wird verzichtet. Es ist vorgesehen, dass die bereits terminierten Sitzungen der LOEWE-Gremienim Som-mer 2021 videogestützt stattfinden werden, um sicherzustellen, dass in der gemeinsamen Sitzung der Gremien eine Vorauswahl der eingereichten Skizzen der 15. Förderstaffel getroffen werden kann.
Die Abgabefrist für den Verwendungsnachweis für das Kalenderjahr 2020 verlängert sich auf den 30.06.2021. Ein gesonderter Antrag bei der LOEWE-Geschäftsstelle ist nicht erforderlich.Soweit in den laufenden LOEWE-Projekten Stornokosten durch abgesagte Veranstaltungen infolge der Corona-Pandemie anfallen, können die Projekte diese Kosten im Rahmen der bewilligten Förderung begleichen. Im Übrigen wird auf die geltenden Bewirtschaftungsgrundsätze für LOEWE-Projekte verwiesen, die Möglichkeiten zur flexiblen Mittelbewirtschaftung eröffnen. Innerhalb der bewilligten Förderperiode ist die Übertragung von LOEWE-Mitteln auf das Folgejahr bereits jetzt zulässig und wird in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen realisiert. Bis spätestens 10.12.2021 können alle Projekte mögliche Mittelübertragungen elektronischbei der LOEWE-Geschäftsstelle beantragen.Bei LOEWE-Projekten der 11., 12. und 13. Förderstaffel kann auf Antrag eine bis zu einjährige kostenneutrale Laufzeitverlängerung gewährt werden, um die Zielerreichung dieser Forschungsverbünde zu unterstützen. Entsprechende begründete Anträge sind bis zum 24.September 2021 bei der LOEWE-Geschäftsstelle einzureichen (LOEWE@HMWK.Hessen).
Im März und April 2020 konnten leider nicht alle Vor-Ort-Begutachtungen von LOEWE-Schwerpunktvorhaben der 13 Förderstaffel wie geplant durchgeführt werden. Zwei Begutachtungen wurden zum Schutz aller Beteiligten abgesagt. Soweit den Antragstellenden durch die stornierten Hotelbuchungen für Gutachtende Kosten entstanden sind, können die entsprechenden Hotelrechnungen wie gewohnt bei der LOEWE-Geschäftsstelle zur Begleichung eingereicht werden.
Es ist derzeit vorgesehen, dass die abgesagten Begutachtungen in der 2. Jahreshälfte (evtl. im Juli/August 2020) nachgeholt werden. Bezüglich der genauen Planungen fürdiese Begutachtungen wird sich die LOEWE-Geschäftsstelle mit den Antragstellendender beiden Projekte separat in Verbindung setzen. In diesem Zusammenhang wird abhängig von dem weiteren Verlauf der Corona-Pandemie auch die Möglichkeit sorgfältigerwogen, diese Begutachtungen ggfs. videogestützt durchzuführen. Um das qualitätsgeleitete, wettbewerbliche Verfahren für die Auswahl der LOEWE-Schwerpunkte der 13. Förderstaffel sicherzustellen und die Vergleichbarkeit des Verfahrens für alle Anträge weiterhin zu gewährleisten, ist geplant, dass die Förderentscheidung im laufenden Jahrnicht in den Sommersitzungen der LOEWE-Gremien erfolgen, sondern stattdessen in den Novembersitzungen getroffen werden. Die LOEWE-Gremien werden sich außerdem im Vorfeld mit der Frage befassen, inwieweit die im Frühjahr 2020 begutachteten Schwerpunktanträge bis zu den Novembersitzungen noch zusätzliche Unterlagen einreichen dürfen, die bei der Auswahl der Projekte berücksichtigt werden. Auch hierdurch soll gewährleistet werden, dass sowohl im Frühjahr als auch später begutachtete Vorhaben diegleichen Wettbewerbsbedingungen haben. Der Beginn der neuen LOEWE-Schwerpunkte in der 13. Förderstaffel ist weiterhin zum 1 .1 .2021 datiert.
Die Frist zur Einreichung der Antragsskizzen der 14. Förderstaffel wird bis zum 4.5.2020 verlängert. Die Skizzen können bis zu einer Größe von insgesamt 25 Mbyte ab dem 1. April 2020 über LOEWE@HMWK.Hessen.de rein elektronisch bei der LOEWE-Geschäftsstelle eingereicht werden. Für Anträge, die diese Größe überschreiten, kann über die E-Mail-Adresse ein Upload-Link angefordert werden. Unterschriften der Leitungen der antragstellenden Institutionen dürfen elektronisch in die Skizzen eingefügt werden. Auf gedruckte und auf CD-ROM gespeicherte Unterlagen wirdverzichtet. Es ist gegenwäitig vorgesehen, an den bereits terminierten Sitzungen der LOEWE-Gremien im Sommer 2020 festzuhalten. Auch hier wird die Möglichkeit erwogen, dass diese Sitzungen videogestützt stattfinden, um sicherzustellen, dass in der gemeinsamen Sit-zung der Gremien eine Vorauswahl der eingereichten Skizzen getroffen werden kann.
Sollte sich an den Planungen in Hinblick auf die Vorauswahl der Skizzen etwas ändern,informiert die LOEWE-Geschäftsstelle die Leitungen der antragstellenden Einrichtungen.
Die Abgabefrist für den Verwendungsnachweis für das Kalenderjahr 2019 verlängert sich auf den 30.06.2020. Ein gesonderter Antrag bei der LOEWE-Geschäftsstelle ist nicht erforderlich.Soweit in den laufenden LOEWE-Projekten Stornokosten durch abgesagte Veranstaltungen infolge der Corona-Pandemie anfallen, können die Projekte diese Kosten im Rahmender bewilligten Förderung begleichen. Im Übrigen wird auf die geltenden Bewirtschaftungsgrundsätze für LOEWE-Projekte verwiesen, die Möglichkeiten zur flexiblen Mittel-bewirtschaftung eröffnen. Innerhalb der bewilligten Förderperiode ist die Übertragung von LOEWE-Mitteln auf das Folgejahr bereits jetzt schon zulässig und wird in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen realisiert. Bis spätestens 11 .12.2020 können alle Projekte mögliche Mittelübertragungen elektronisch bei der LOEWE-Geschäftsstelle beantragen.Da die Förderperiode bei den LOEWE-Projekten der 9. Förderstaffel und der 10. Förderstaffel bereits weit fortgeschritten ist, kann bei diesen Projekten auf Antrag eine einjährigekostenneutrale Laufzeitverlängerung gewährt werden, um die Zielerreichung dieser Forschungsverbünde zu unterstützen. Entsprechende begründete Anträge sind bis zum 25. September 2020 bei der LOEWE-Geschäffsstelle einzureichen (Muazzez.Yueksek@HMWK.Hessen.de).