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Digitalisierung

Der Thementext im Masterplan Kultur Hessen zur Digitalisierung.

Die Digitalisierung prägt auch die Kultur in Hessen. Sie eröffnet neue Räume der Gestaltung und des Ausdrucks und kann so zur Stärkung der Kultur beitragen. Sie bettet die Aktivitäten der hessischen Kultur umfassender in nationale und internationale Kontexte ein, sie schafft Sichtbarkeit, Zugänge und ermöglicht neue Formen von Austausch und Vernetzung. Sie entfaltet zudem grundlegenden Einfluss auf Arbeitsformen und Arbeitsweisen in Kunst und Kultur und stellt dafür neue Werkzeuge bereit.

Künstlerinnen und Künstler setzen digitale Technologien und Medien zunehmend in ihrer täglichen Arbeit ein: Sie arbeiten in digitalen und hybriden Formaten und nutzen digitale Technik als Arbeitsmittel, um zum Teil über tausende Kilometer hinweg zusammenzuarbeiten. Weil der Einsatz digitaler Techniken zudem neue Zugänge zu kulturellen Inhalten eröffnet, erweitert er die Möglichkeiten von Ausstellungsmacherinnen und Ausstellungsmachern, Musikerinnen und Musikern, Literatur- und Theaterschaffenden und bietet ihnen neue Gestaltungsräume für die Kulturvermittlung.

Die digitalen Möglichkeiten verändern auch die Gewohnheiten und Anforderungen der Besucherinnen und Besucher von Kultureinrichtungen, ob Museum, Archiv, Bibliothek, Theater oder Konzerthaus. Digitale Formate können vielen Menschen den Zugang zu Kulturgütern erleichtern oder neu eröffnen; digitalisierte Museums-, Archiv- und Bibliotheksbestände sind ebenso wie aufgezeichnete Theateraufführungen und Konzerte unabhängig von Zeit und Raum zugänglich; neue Formate helfen, historische und gesellschaftliche Zusammenhänge zu erklären.

Nicht zuletzt die Erfahrungen, die im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung und Bewältigung der COVID-19-Pandemie gesammelt wurden, haben die Bedeutung und den Wert der Digitalisierung für die Kultur in Hessen deutlicher zutage treten lassen. Die Digitalisierung birgt neue Perspektiven und vielfältige Chancen, sie ist aber auch eine Herausforderung, denn sie kostet Geld und sie braucht Knowhow.

Um die Digitalisierung in den landeseigenen Kultureinrichtungen zu fördern, hat das Land Hessen Digitalmanagerinnen und Digitalmanager in den landeseigenen Einrichtungen an Bord geholt. Ihre Aufgabe ist es, die digitale Transformation in den einzelnen Einrichtungen – z. B. den Landesmuseen, den Schlössern und Gärten oder den Staatstheatern – voranzutreiben und passgenaue Digitalisierungsvorhaben umzusetzen.

Eine wichtige Maßnahme ist die digitale Erfassung von Kulturgütern, die wir in den vergangenen Jahren begonnen haben und beständig vorantreiben. Die in diesem Rahmen erfassten Daten bilden die Grundlage für digitale Angebote, die Kunst und Kultur in Hessen von jedem Ort der Welt aus erlebbar machen werden. Damit die Daten leichter für alle Interessierten zugänglich werden, fördert das Land die „Open Access Policy“, so dass die Nutzungsbedingungen der einzelnen Daten transparent gemacht werden. Das analoge Vermittlungsangebot der Museen und anderer Kultureinrichtungen des Landes wurde um attraktive digitale Komponenten ergänzt, wie z. B. Apps, virtuelle Rekonstruktionen, und den digitalen Zugang (Social Media, Streaming, Aufzeichnungen).

Während der pandemiebedingten Einschränkungen haben die Einrichtungen einen zusätzlichen Digitalisierungsschub erfahren. Jetzt gilt es, die erarbeiteten Konzepte umzusetzen und gemachte Erfahrungen zu nutzen, um die Digitalisierung in den Kulturbetrieben weiter voranzutreiben.

Die Kultureinrichtungen des Landes verstehen sich hier auch als beispielgebend für Einrichtungen in kommunaler oder privater Trägerschaft. Diese benötigen weiterhin Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um die Digitalisierung. Diese Aufgaben übernehmen – finanziert vom Land – die Kommunale Archivberatung, die Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken sowie der Hessische Museumsverband. In Zukunft sollen weitere Fachstellen für Digitalität aufgebaut werden.

Die Vision:

Die Digitalisierung im Kulturbereich umfasst die gesamte Bandbreite von Infrastruktur, Verwaltung und Personal über die digitale Vermittlung von Kunst und Kultur sowie die Öffentlichkeitsarbeit bis zur Digitalkunst. Es ist und bleibt gemeinsame Aufgabe aller Kulturakteurinnen und -akteure, die Möglichkeiten der Digitalisierung als Mittel zur Stärkung der Kultur zu nutzen und die digitale Weiterentwicklung der Kultur aktiv zu gestalten. Dafür ist es wichtig, sich diskursiv mit der Digitalisierung als Inhalt ebenso wie als Medium künstlerischen Schaffens auseinanderzusetzen. Ebenso wichtig ist dabei der Austausch über digitalisierungsbezogene Erwartungen an die Kultureinrichtungen und Kulturakteurinnen und -akteure sowie über Ziele der Digitalisierung. Auch die Frage, welche digitalen Formate ein Publikum finden, wie sie zu verschiedenen Zielgruppen passen und wo sie am besten einen Platz in hessischen Kultureinrichtungen finden, muss für jedes Werk und jeden Kulturort konzeptionell neu beantwortet werden. Dabei ist es das Ziel, dass die digitalen Angebote möglichst offen („open access“) zugänglich und nutzbar sind. Das Ziel, die Möglichkeiten der Digitalisierung möglichst umfassend positiv zu nutzen, muss in jedem Einzelfall sorgfältig mit dem Urheberrecht, und hier vor allem dem Schutz der Persönlichkeitsrechte, abgewogen werden.

Ein junger Mann steht an einem Touchscreen in einem Museum.

Um das Potenzial der Digitalisierung zu nutzen, müssen Kulturakteurinnen und -akteure ihre Kompetenzen im Umgang mit der digitalen Transformation und den damit verbundenen Anforderungen und Standards ausbauen und weiterentwickeln.

Das Land Hessen will die digitale Transformation der Kulturakteurinnen und -akteure begleiten und die Digitalisierung in der Kultur in all ihren verschiedenen Facetten unterstützen. Es will Digitalkunst als eigenständige Kunstform anerkennen und stärken. Zugleich will das Land neue, digitale Formen der Kultur und der Kulturvermittlung erproben. Digitale Vermittlungsangebote begreift es dabei ebenso als Teil wie auch als Ergänzung und Vertiefung eines lebendigen analogen Kulturerlebnisses.

Folgende Handlungsfelder wurden im Beteiligungsprozess für wichtig erachtet. Aus diesen wurden erste Maßnahmenvorschläge abgeleitet, um die im Beteiligungsprozess beschriebenen Aufgaben konkret umzusetzen.

  • Kompetenzen im Umgang mit digitalen Techniken und Formaten aufbauen (z. B. über Fortbildungen, spartenspezifische (inter-)nationale Best Practices und Vernetzung).
  • Formate zum Austausch über digitale Techniken unterstützen, Wissensträgerinnen und -träger sichtbar machen und Kooperationen stärken (z. B. durch Einrichtung von spartenspezifischen oder -übergreifenden Arbeitsgruppen und Etablierung einer Gesprächsreihe in den einzelnen Sparten).
  • Erfolgreiche Digitalisierungs-Strategien sichtbar machen (z. B. durch Innovationswettbewerbe oder einen Preis für digitale Projekte).
  • Wissenstransfer organisieren (z. B. durch Etablierung von Anlaufstellen für Beratung hinsichtlich Technik, Recht und Fördermitteleinwerbung).

  • Das Verhältnis von digitaler und analoger Kultur diskutieren (z. B. in einer Veranstaltungsreihe mit den Kunsthochschulen oder im Kulturbeirat).
  • Diskussion über Digitalität als Thema bzw. Inhalt künstlerischen Schaffens fördern (z. B. durch Unterstützung eines Netzwerks „Digitalkunst“).
  • Die Rolle digitaler Medien in der kulturellen Bildung diskutieren (z. B. in einer Veranstaltungsreihe oder in der interministeriellen Arbeitsgruppe „Kulturelle Bildung“).

  • Zugänge zu Kunst, Kultur und Kulturerbe mit digitalen Mitteln erleichtern und neu schaffen sowie Barrieren abbauen (z. B. durch ein Kulturgutportal, digitale Hilfsmittel für Sinnesbeeinträchtigte, Verbesserung der IT-Infrastruktur).
  • Die in den Museen, Bibliotheken und Archiven aufbewahrten Kulturgüter mit Hilfe ihrer konsequenten Digitalisierung und eines Kulturgutportals umfassender sichtbar und besser nutz- und erforschbar zu machen (z. B. für die Provenienzanalyse). Der Onlinezugang zu den Originalobjekten trägt somit auch zum Schutz der Kulturgüter bei.
  • Die Angebote der landeseigenen Kultureinrichtungen durch digitale Formate ergänzen und so das Kulturerlebnis der Besuchenden verbessern und vertiefen (z. B. durch Apps und virtuelle Rekonstruktionen in den Museen oder durch digitale Formate der Staatstheater).
  • Innovative Formen der digitalen Kulturvermittlung erproben (z. B. durch die Förderung von Pilotprojekten oder gezielte Innovationsförderung).

Folgende Maßnahmen sind Vorschläge für eine konkrete Umsetzung in einer kurz- oder mittelfristigen Perspektive:

  • Digitale Formen des Kulturschaffens fördern, in denen Kulturakteurinnen und Kulturakteure neue Formate mit digitalen Techniken erproben und das Potenzial der digitalen Entwicklung in diesem Bereich sichtbar gemacht wird.
  • Förderprogramm für neue Interaktionsformen mit dem Publikum und für innovative, digitale Formate der Kulturvermittlung für Archive, Bibliotheken, Museen und Denkmäler auch im nichtstaatlichen Bereich anstoßen.
  • Die digitale Erfassung von Kulturgütern spürbar beschleunigen und verstetigen. Diese sollen das Rückgrat eines vom Land betriebenen Kulturgutportals bilden, das aufgebaut werden soll.
  • Die digitale Transformation in den Archiven, Bibliotheken, Museen, Staatstheatern und anderen Kultureinrichtungen des Landes weiter vorantreiben, indem die IT-Infrastruktur weiter modernisiert, die digitalen Kompetenzen und die digitale Vermittlung verbessert werden.
  • Das Beratungs- und Fortbildungsangebot für Kulturakteurinnen und -akteure im Bereich Digitalisierung weiter ausbauen.

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