Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen zahlreiche NS-Verbrecher lange straflos davon; etliche lebten unbehelligt in der jungen Bundesrepublik. Vor allem dem Frankfurter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer ist es zu verdanken, dass sich das vom 20. Dezember 1963 an änderte: Der 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess war eine Zäsur in der juristischen Aufarbeitung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen. Insgesamt 22 Personen wurden aufgrund der Verbrechen im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz angeklagt, in dem die Nationalsozialisten zwischen 1940 und 1945 mehr als eine Million Menschen ermordeten. Die UNESCO nahm die Unterlagen 2017 in ihr Register „Gedächtnis der Menschheit“ („Memory of the World“) auf.
Aufbewahrt im Hessischen Hauptstaatsarchiv
Die Prozessunterlagen zum 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess umfassen 456 Aktenbände und werden im Hessischen Hauptstaatsarchiv aufbewahrt. Sie spiegeln den gesamten Verfahrensgang wider. Eine Besonderheit sind die 103 Tonbänder mit Mitschnitten der Aussagen von Zeuginnen und Zeugen. Die Tonbänder sind als Quelle von einmaligem dokumentarischem Wert, da vor Gericht Opfer des Holocaust aus vielen Staaten Europas und aus Übersee 20 Jahre nach Kriegsende zum ersten Mal wieder ihren Peinigern begegneten. Ihre Aussagen konfrontierten die Öffentlichkeit schonungslos mit dem vielfach verdrängten Grauen in Auschwitz.