Ein Schwarzweißfoto, aufgenommen im Gerichtssaal: Die Angeklagten sitzen an Zweiertischen, die hintereinander aufgestellt sind. Der Saal ist sehr voll, viele Menschen tragen Uniformen

Verfahrensunterlagen und Tonbandaufnahmen des 1. Frankfurter Auschwitz-Prozesses

Der 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess begann am 20. Dezember 1963 im Frankfurter Römer. Er war das bis zu diesem Zeitpunkt größte Strafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und stellte eine Zäsur in der juristischen Aufarbeitung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen dar. Insgesamt 22 Personen wurden aufgrund der Verbrechen im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz angeklagt, in dem die Nationalsozialisten zwischen 1940 und 1945 über eine Million Menschen ermordeten. Im Oktober 2017 hat die UNESCO die Unterlagen in ihr Register "Memory of the World" aufgenommen.

103 Tonbänder mit Aussagen von Zeugen

Die Prozessunterlagen zum 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess umfassen 456 Aktenbände und werden im Hessischen Hauptstaatsarchiv aufbewahrt. Sie spiegeln den gesamten Verfahrensgang wider. Eine Besonderheit sind die 103 Tonbänder mit Mitschnitten der Aussagen von 319 Zeugen aus der Hauptverhandlung. Die Tonbänder sind als Quelle von einmaligem dokumentarischem Wert, da die Opfer des Holocaust aus vielen Staaten Europas und aus Übersee 20 Jahre nach Kriegsende zum ersten Mal wieder ihren Peinigern begegneten und die Zeugenaussagen die Öffentlichkeit schonungslos mit dem Grauen in Auschwitz konfrontierten.

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