Die Goldene Bulle war das wichtigste Verfassungsdokument des Heiligen Römischen Reiches (Deutscher Nation) und gehört zu den zentralen Zeugnissen deutscher Geschichte. Die UNESCO
nahm den Erlass 2013 in das Weltdokumentenerbe auf. Als Kaiser Karl IV. 1356 nach langen Verhandlungen mit den Kurfürsten dieses Reichsgesetz erließ, lagen mehr als 100 Jahre Streitigkeiten und Kriege um die Königsthronfolge hinter dem Reich. Mit der Goldenen Bulle gab es nun eine gesetzliche Vorgabe für die Wahl und Krönung eines neuen Königs. Das war ein bedeutender Akt in einer Zeit, in der viele Kulturen und Völker im Heiligen Römischen Reich zusammengefasst waren.
Die Goldene Bulle gibt es sieben Mal
Bis zur Abdankung des letzten römisch-deutschen Kaisers 1806 war die Goldene Bulle – der Name kommt von ihrem goldenen Siegel – gültig. Insgesamt wurden sieben Ausfertigungen hergestellt. Das „Reichsexemplar“ in Frankfurt am Main war das berühmteste: Es wurde bei jeder Wahl wieder eingesehen, denn Frankfurt wurde durch die Goldene Bulle als Ort der Königswahl verbindlich festgelegt. Alle Originalexemplare befinden sich in deutschen und österreichischen Archiven. In Hessen bewahren die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt sowie das Institut für Stadtgeschichte Frankfurt je eine Goldene Bulle auf.