Immaterielles Kulturerbe sind lebendige kulturelle Ausdrucksformen, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen werden. Menschen spielen dabei die Schlüsselrolle.
Dies trifft zu bei
- mündlich überlieferten Traditionen und Ausdrucksformen;
- darstellenden Künsten;
- gesellschaftlichen Bräuchen, Ritualen und Feste;
- Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum;
- traditionellen Handwerkstechniken.
Ein immaterielles Kulturerbe wird von einer Generation an die nächste weitergegeben und vermittelt den Gemeinschaften ein Gefühl von Identität und Kontinuität. Bei dem immateriellen Kulturerbe geht es nicht um Konservierung oder Schutz eines bestimmten Zustands, sondern um Entwicklungsfähigkeit desselben.
Viefalt und Kreativität anerkennen
Die Weltgemeinschaft will dieses Erbe, dessen Vielfalt und die dahinter stehende Kreativität anerkennen, bewahren helfen und den gegenseitigen Respekt der Menschen vor ihren Kulturen fördern und stärken. Es können und sollen bisher völlig unterschiedliche kulturelle Ausdrucksformen gleichwertig nebeneinander stehen. Dafür hat die UNESCO die „Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“ geschaffen.
Bewerbungsverfahren
Da die UNESCO jedes Jahr nur eine geringe Zahl von Eintragungen in ihre Verzeichnisse des immateriellen Kulturerbes zulässt, wird Deutschland nicht jedes Jahr die Chance haben, einen Eintrag zu platzieren. Voraussetzung dazu ist, dass ein Kulturerbe im Bundesweiten Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe eingetragen ist. Es ist das Herzstück der Umsetzung der Konvention in Deutschland.