Grundlage dafür ist eine Vereinbarung, die unter Federführung des HMWK gemeinsam mit dem Hessischen Finanzministerium und den Hochschulen verhandelt wurde. Unterzeichnet wurde diese von Ministerpräsident Rhein, Wissenschaftsminister Gremmels, Finanzminister Lorz sowie den hessischen Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.
Demnach stellen die Hochschulen dem Land 474,5 Millionen Euro aus Rücklagen zur Verfügung, die für Baumaßnahmen ab dem Jahre 2027 bestimmt waren. Damit helfen sie, Einsparungen in anderen Bereichen wie Bildung, Soziales oder Innere Sicherheit zu vermeiden. Trotz dieser Maßnahme bleibt gewährleistet, dass alle derzeit laufenden Bauprojekte der Hessischen Hochschulen umgesetzt werden können. Die Rücklagen stammen ausschließlich aus Landesmitteln; Bundes- oder Drittmittel sind nicht betroffen.
Hochschulen leisten wichtigen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung des Landes
Die Reduktion der zum 31.12.2023 ausgewiesenen Rücklagen von 1,4 Milliarden Euro trägt auch der Mahnung des Hessischen Rechnungshofs Rechnung, die Rücklagen abzubauen. Der weitaus größte Anteil der Rücklagen verbleibt an den Hochschulen um sowohl begonnene Baumaßnahmen zu finanzieren als auch beschlossene Strukturmaßnahmen durchführen zu können. Die Vereinbarung greift auch das Ziel des Koalitionsvertrages auf, ein valides und modernes Rücklagenmanagement zu etablieren. Die erneute Bereitstellung erfolgt erst zum Zeitpunkt des tatsächlichen Bedarfs.
„Die hessischen Hochschulen zeigen mit ihrem Beitrag zur Haushaltskonsolidierung eindrucksvoll, dass sie bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Gemeinsam haben wir eine Lösung erarbeitet, die sowohl Solidarität als auch Zukunftsfähigkeit gewährleistet. Dabei bleibt sichergestellt, dass alle wichtigen Bauprojekte umgesetzt werden. Dieses Engagement verdient großen Respekt und meinen ausdrücklichen Dank“, so Staatsminister Timon Gremmels.
Gezielte Investitionen und neue Infrastrukturmittel sichern Zukunft der Hochschulen in Hessen
Der Hessische Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz, der den Letter of Intent ebenfalls unterzeichnet hat, hält fest: „Wir konsolidieren bewusst und investieren gezielt. Beides ist ein Muss, um den Haushalt, aber auch unser Land in der Spur zu halten. Die Baurücklagen bei den Hochschulen werden zur temporären Entlastung des Haushalts 2025 verwendet, aber in späteren Jahren wieder für Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen der Hochschulen eingesetzt. Wir danken den Hochschulen für das Engagement und entgegengebrachte Vertrauen.“
Ein weiterer zentraler Punkt der Vereinbarung ist die Einrichtung eines neuen Infrastrukturbudgets durch das Land, das bis 2030 insgesamt 230 Millionen Euro umfasst. Diese Mittel können die Hochschulen flexibel für wichtige Projekte nutzen, zum Beispiel für bessere IT-Ausstattung, neue Forschungsgeräte oder Maßnahmen zur Energieeinsparung und CO2-Reduktion.
Hochschulpräsidenten betonen Bedeutung der gemeinsamen Lösung für Hessens Bildungszukunft
Thomas Nauss, Präsident der Philipps-Universität Marburg und Vorsitzender der Konferenz Hessischer Universitätspräsidien (KHU), betont:
„Die Baurücklagen stehen den Universitäten dann zur Verfügung, wenn sie für Bauvorhaben benötigt werden – dafür gibt es in der Regel lange Planungs- und Vorlaufzeiten. Unter dieser Prämisse sehe ich dem temporären Umparken der Finanzmittel gelassen entgegen. Die Maßnahme bringt kurzfristig eine vorübergehende Entlastung für den Landeshaushalt und gleichzeitig Planungssicherheit für die Universitäten und ihre Bauvorhaben“
Der Fuldaer Hochschulpräsident und Vorsitzende der hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Professor Karim Khakzar ergänzt:
„Es ist aus Sicht der hessischen Hochschulen äußerst erfreulich, dass in herausfordernden Zeiten eine für alle Seiten gute und nachhaltige Lösung gefunden werden konnte, die die so wichtigen Hochschulbauprojekte nicht verzögert und gleichzeitig Handlungsspielräume für die hessische Landesregierung schafft. Dabei wird jede einzelne Hochschule im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag leisten.“
Mit der Vereinbarung sind die Hochschulen gut gerüstet. Sie haben gemeinsam mit dem Land vereinbart, dass die wesentlichen Inhalte der Vereinbarung in den kommenden Hochschulpakt aufgenommen werden.