Wiesbaden. Das Land Hessen und die staatlichen Hochschulen haben sich auf den Hessischen Hochschulpakt 2026–2031 verständigt. Die Vereinbarung sichert den Hochschulen in einer Zeit notwendiger Haushaltskonsolidierung und in einem herausfordernden finanzpolitischen Umfeld verlässliche Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung von Forschung und Lehre in Hessen. Gleichzeitig stärkt er die Hochschulautonomie und reduziert bürokratische Vorgaben.
Timon Gremmels, Hessischer Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur: „Die Gespräche mit den Hochschulen waren von wechselseitigem Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein geprägt. Ich freue mich, dass wir mit dem vorliegenden Hochschulpakt ein Ergebnis erzielt haben, das Planungssicherheit für die nächsten sechs Jahre schafft. Sicherlich hätte ich mir einen größeren finanziellen Spielraum gewünscht – aber wir haben in schwieriger Lage das Bestmögliche für Hessens Hochschulen erreicht. Wir haben dazu den Pakt entbürokratisiert, damit die Mittel zielgerichtet die Hochschulautonomie stärken. Viele andere Bereiche der Landesverwaltung haben eine solche Verlässlichkeit nicht. Die Integration von jährlich 22 Millionen Euro Digitalmittel in den Hochschulpakt stärkt langfristig die Digitalisierungsstrategien der Hochschulen.“
Zentrale Elemente des Paktes sind:
- Ein neues, erweitertes Sockelbudget ersetzt zahlreiche Einzeltöpfe und Landesprogramme. Darin integriert sind z. B. Mittel aus hessian.AI (12 Millionen Euro jährlich) sowie 50 % der Mittel aus dem Digitalpakt Hochschulen (10 Millionen Euro jährlich). Auch bisherige Förderprogramme werden dauerhaft verstetigt.
- Mehr Autonomie, weniger Detailsteuerung: Hochschulen erhalten mehr Flexibilität bei der Verwendung ihrer Budgets. Bürokratische Einzelsteuerung wird deutlich reduziert.
- Planungssicherheit bei Tarifsteigerungen: Ab 2028 stehen jährlich mindestens 37,5 Millionen Euro zur Abdeckung von Tarifabschlüssen ab 2027 zur Verfügung. Bei Abschlüssen über 4 Prozent werden zusätzliche Landesmittel bereitgestellt, damit die Hochschulen vor einem strukturellen Defizit durch Tariferhöhungen geschützt sind.
- Stärkere Leistungsorientierung: Der Anteil der leistungsgesteuerten Finanzierung steigt von 15,5 Prozent (2025) auf 18,1 Prozent (2026).
- Neue Förderlinie „STEP“ für Strukturentwicklung und Profilbildung: Ein transparentes, administrativ schlankes Verfahren stärkt gezielt die strategische Weiterentwicklung der Hochschulen als dauerhafte Förderung.
- Verlässliche Übergangsregelung: Erstmalig wurde eine verbindliche Übergangsregelung zwischen zwei Hochschulpakten vereinbart – ein weiterer Beitrag zur Planbarkeit.
Im Rahmen des Hochschulpakts leisten die Hochschulen im Jahr 2026 einen Konsolidierungsbeitrag von rund 30 Millionen Euro. Das entspricht 1,3 Prozent des Budgets 2025. Im Jahr 2027 kehrt das Budget auf das Niveau von 2025 zurück, ab 2028 steigen die Budgets jährlich. Der Hochschulpakt sorgt für Planungssicherheit bis 2031.
Unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen bleibt Hessen damit ein starker Wissenschafts- und Hochschulstandort.