Das Waldecks Huus in Lauterbach-Maar, ein großes Fachwerkhaus

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Land modernisiert den Denkmalschutz

Hessen gestaltet den Denkmalschutz moderner, klimafreundlicher und näher an der Praxis: Kunst- und Kulturminister Timon Gremmels hat heute die Eckpunkte der Novellierung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes veröffentlicht.

Auf Grundlage der Eckpunkte wird derzeit ein Gesetzentwurf erstellt. Die Novelle soll Anfang 2026 in den Landtag eingebracht werden und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

„Denkmäler sind Orte der Erinnerung und des Zusammenhalts. Mit dem überarbeiteten Denkmalschutzgesetz modernisieren wir die Denkmalpflege und machen sie unbürokratischer“, so Kunst- und Kulturminister Timon Gremmels. „Wir machen Verfahren schneller und digitaler, stärken Verantwortung vor Ort, bauen Doppelstrukturen ab und denken Klimaschutz und Katastrophenvorsorge systematisch mit. Dadurch wird der Denkmalschutz in Hessen bürgernäher, verlässlicher und besser in die Entwicklungen unserer Städte und Gemeinden eingebunden. Klare Fristen, starke Kommunen und Fairness gegenüber Eigentümerinnen und Eigentümern zeigen: Gemeinwohl und Eigentum gehören zusammen.“

Die wesentlichen Punkte des neuen Gesetzes:

Moderne, schnelle und transparente Verfahren

Bürgerinnen und Bürger sollen künftig Anträge zum Denkmalschutz digital stellen können. Innerhalb eines Monats prüft die Behörde die Vollständigkeit und entscheidet binnen drei Monaten. Eine Verlängerung ist nur noch um bis zu zwei Monate zulässig. Erfolgt keine Entscheidung, gilt die Genehmigung als erteilt. Die Oberste Denkmalschutzbehörde kann Standardmaßnahmen per Verordnung von der Genehmigungspflicht ausnehmen – das entlastet Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die kommunalen Behörden. Das Denkmalverzeichnis wird öffentlich einsehbar und digital zugänglich. Das erhöht die Transparenz und verhindert falsche Erwartungen sowie böse Überraschungen bei Eigentümerinnen, Eigentümern und Kaufinteressenten. Sensible Angaben bleiben dabei geschützt.

Faire Regeln für Eigentümerinnen und Eigentümer

Wo keine sinnvolle Nutzung eines Objektes mehr mit vertretbarem Aufwand möglich ist, setzt die Zumutbarkeitsregel dem Denkmalschutz Grenzen. Zudem erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer und die Behörden vor Ort erstmals gesetzlich die Möglichkeit, durch einen gemeinsamen Vertrag über den Denkmalschutz aufwendige und wiederkehrende Verwaltungsverfahren zu vermeiden. Steuerliche Bescheinigungen erteilen künftig in der Regel die Unteren Denkmalschutzbehörden – direkt verzahnt mit der Genehmigung: ein echter One‑Stop‑Shop.

Nähe und Kompetenz

Die Kommunen gewinnen mehr eigene Zuständigkeit und Verfahrenshoheit bei Genehmigungsverfahren. Die kommunalen Unteren Denkmalschutzbehörden treffen die überwiegende Zahl der Entscheidungen künftig vor Ort. Das bisherige Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen entfällt in der Breite der Verfahren. Der Regelfall ist künftig die Anhörung. Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen bleibt die fachliche Instanz mit weisungsfreier Expertise, sichert einheitliche Standards und unterstützt die Unteren Denkmalschutzbehörden in komplexen Fällen. Beim Abriss von denkmalgeschützten Objekten erfolgt die Entscheidung über die Genehmigung im Benehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege. In Dissensfällen kann der Sachverhalt der Obersten Denkmalschutzbehörde (HMWK) zur Entscheidung vorgelegt werden. Nur für Maßnahmen bei UNESCO‑Welterbestätten, Denkmälern von besonderer Bedeutung, Bodendenkmälern sowie solche, für die eine Bundes- oder Landesförderung beantragt werden soll, bleiben die Entscheidungen vorab zustimmungspflichtig durch das Landesamt.

Energiewende, Inklusion und Katastrophenvorsorge

Die Belange des Klima- und Ressourcenschutzes einschließlich der erneuerbaren Energien sollen künftig bei allen Entscheidungen besonders zu berücksichtigen sein. Die aktuelle Regel, dass Solaranlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel zu genehmigen sind, bleibt bestehen. Die bewährte Genehmigungspraxis für Solaranlagen mit einer Zustimmungsquote von rund 99 Prozent wird fortgeführt und durch Verwaltungsvorschriften der Obersten Denkmalschutzbehörde sowie fachliche Handreichungen konkretisiert. Daneben wird die Barrierefreiheit an öffentlich zugänglichen Denkmälern als gesetzliches Ziel gestärkt. Zudem schafft das Gesetz erstmals klare Vorsorge- und Eingriffsmöglichkeiten für Katastrophenlagen, um Denkmäler vorausschauend zu sichern.

„Damit setzen wir Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD konsequent um. Zugleich stellen wir sicher, dass der Denkmalschutz in Hessen auch in Zukunft seine bedeutende Rolle zum Erhalt unserer Stadt- und Ortsbilder, die ein wichtiger Baustein unserer kulturellen Identität sind, behalten wird“, so Staatsminister Gremmels.

Stimmen zur Gesetzesnovelle

„Als Unternehmer weiß ich, wie wichtig Planungssicherheit und klare Verfahren sind. Das gilt auch im Denkmalschutz. Die Novelle schafft mehr Transparenz, schnellere Abläufe und fairere Regeln für Eigentümerinnen und Eigentümer. Damit werden Investitionen erleichtert und Denkmäler können verantwortungsvoll und zukunftsfähig genutzt werden“, so Thomas M. Reimann, Präsident des Verbandes baugewerblicher Unternehmer.

„Denkmalpflege bedeutet weit mehr als den Schutz von Steinen und Fassaden – sie bewahrt unsere Identität und prägt das Stadtbild. Die neuen Regelungen schaffen Verfahren, die den Kommunen zugutekommen: schneller, transparenter und bürgernäher. Besonders in Marburg begrüßen wir, dass Eigentümerinnen und Eigentümer künftig mehr Planungssicherheit erhalten und Themen wie Klimaschutz sowie Inklusion stärker berücksichtigt werden. Denn Denkmäler sollen nicht nur erinnern, sondern auch lebendig bleiben“, so Dr. Thomas Spies, Oberbürgermeister von Marburg.

„Bürgerfreundliche und praxisnahe Entscheidungen, die hier vor Ort getroffen werden: Das ist es, was wir beim Denkmalschutz brauchen. Zusammen mit schnelleren und digitalen Genehmigungsverfahren kann mehr Wohnraum in unseren Stadt- und Dorfkernen entstehen und unser kulturelles Erbe eine echte Zukunft bekommen. Das jetzt vorgestellte Eckpunktepapier ist deshalb ein erster wichtiger Schritt hin zu einem unbürokratischen und modernen Denkmalschutzrecht in Hessen“, ergänzt Patrick Krug, Baudezernent und Erster Kreisbeigeordneter des Vogelsbergkreises.