Eine Inkunabel mit dem Werk des italienischen Franziskaner Mönchs und apostolischen Nuntius Angelus Carletti

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Landesprogramm Bestandserhaltung rettet historisches Schriftgut

Bis zu 1,5 Millionen Euro zum Erhalt von Unterlagen in Archiven und Bibliotheken

Wiesbaden. Säurefraß, Schimmelbildung, Verschmutzungen durch Staub und Schadtiere, mechanische Verformungen – Hessens schriftliches Kulturgut ist oft mehrere hundert, teilweise über tausend Jahre alt und war über die Zeiten von vielfältigen Schäden bedroht. Die Archive und Bibliotheken stehen vor gewaltigen Herausforderungen, um das Kulturgut für künftige Generationen zu bewahren. Das Land unterstützt sie seit mehreren Jahren mit einem eigenen Programm zur Bestandserhaltung. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur stellt dafür 2025 bis zu 1,5 Million Euro für Maßnahmen bereit. Mit dem Geld können Archive und Bibliotheken fortschreitende Schäden bekämpfen.

Erhalt stärkt die Demokratie

„Unsere Archive und Bibliotheken bewahren unser schriftliches Kulturgut – das ist eine wichtige demokratiestärkende Aufgabe, aber auch eine große Herausforderung“, so Staatsminister Timon Gremmels. „Dank des Landesprogramms ist es beispielsweise gelungen, Unterlagen, die für die Aufarbeitung der NS-Zeit von zentraler Bedeutung sind, mit Entsäuerungsmaßnahmen zu sichern, sowie wertvolle Handschriften des Hoch- und Spätmittelalters zu restaurieren. Ich ermuntere die Archive und Bibliotheken, gerade auch die kleineren Einrichtungen, sich 2025 mit Anträgen zu beteiligen, damit möglichst viel wertvolles Kulturgut dauerhaft gut bewahrt werden kann.“

Passgenaue Lösungen finden

Dringend notwendige Massenverfahren oder Restaurierungsarbeiten an wertvollen Einzelstücken sind äußerst kostspielig und für viele Archive und Bibliotheken aus eigenen Mitteln oft nicht finanzierbar. Das Landesprogramm hilft, für die Schadensbilder passgenaue Lösungen unter Einsatz erstklassiger Techniken und Maßnahmen zu finden. Dazu gehören zum Beispiel Massenentsäuerungen, um fortschreitende Schäden des Papierzerfalls zu stoppen. Auch fachgerechte Reinigung und Verpackung des Kulturguts werden unterstützt.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt für das Landesprogramm Bestandserhaltung sind öffentliche Archive und Bibliotheken in Trägerschaft des Landes Hessen, der hessischen Hochschulen, der Landkreise, Städte, Gemeinden und Kirchen in Hessen sowie Archive und Bibliotheken des öffentlichen und des privaten Rechts. Die am Hessischen Landesarchiv eingerichtete Koordinierungsstelle Bestandserhaltung Hessen (KBH) ist zentrale Ansprechpartnerin für das Förderprogramm des Landes sowie bei Kofinanzierungen bei einer Bundesförderung und unterstützt beratend.

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