Wiesbaden. Wissenschaftsministerin Angela Dorn erinnert an ein besonderes Jubiläum: Seit 20 Jahren haben die Hessischen Hochschulen eine neue Freiheit von ministeriellen Vorgaben. Seit der Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes, die am 31. Juli 2000 in Kraft trat, verantworten die Hochschulen ihre Entwicklungsplanung selbst, können selbstständig ihre Budgets verwalten, eigenständiger entscheiden und damit erfolgreicher um Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und staatliche und nichtstaatliche Ressourcen wetteifern.
Die Stunde der Hochschulautonomie schlug im Jahr 2000
„Im Juli 2000 schlug die Stunde der Hochschulautonomie“, erinnert sich Wissenschaftsministerin Angela Dorn. „Das war ein komplett neues Herangehen, die Hochschulen bekamen ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Gleichzeitig änderte sich damit auch die Rolle des Wissenschaftsministeriums: Statt der noch aus preußischer Zeit stammenden Detailsteuerung steht seitdem eine partnerschaftliche Hochschulsteuerung im Mittelpunkt. Ministerium und Hochschulen beraten und entwickeln gemeinsam die strategischen Planungen für die hessische Hochschullandschaft insgesamt und setzen diese mittels Hochschulpakt, Zielvereinbarungen und einer leistungsorientierten Mittelzuweisung um. Die Reform des Hochschulgesetzes hat die Autonomie und Leistungskraft der Hochschulen des Landes nachhaltig gestärkt. Eine wichtige Rolle spielte dafür die damalige Wissenschaftsministerin Ruth Wagner, der ich für diesen Weitblick und Einsatz damals danken will.“
Vorreiter eines Paradigmenwechsels
Mit der Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes wurde Hessen damals zum Vorreiter eines Paradigmenwechsels in der Hochschulsteuerung, der sich seit den 1990er Jahren im europäischen Wissenschaftssystem anbahnte. Die Hochschulen sollten mehr eigene Entscheidungsverantwortung bekommen und im Gegenzug Transparenz schaffen, wie und wofür sie ihre Mittel einsetzten. Hierzu war eine neue Balance aus Kontrolle und Vertrauen erforderlich; sowohl zwischen Hochschulen und Land als auch innerhalb der Hochschulen, sowie eine neue Logik in der Budgetierung. Wie diese Balance optimal gestaltet wird, war zu Recht immer Teil des politischen Wettstreits und der argumentativen Auseinandersetzung.
Verlässlichkeit als Partnerin der Autonomie
„In dieser Legislaturperiode stellen wir der Autonomie eine wichtige Partnerin zur Seite: Verlässlichkeit. Der Hochschulpakt 2021 bis 2025 mit dem Rekordvolumen von 11,2 Milliarden Euro ist dafür ein weiterer Meilenstein“, erläutert Wissenschaftsministerin Angela Dorn. „Die Hochschulen können damit innerhalb ihrer Autonomie so verlässlich planen wie noch nie, und wir haben zugleich so verbindliche Ziele wie noch nie miteinander vereinbart. Erstmals haben wir mehrere Budgets zusammengezogen und so einen breit aufgestellten Sockel für die Finanzierung der Hochschulen gebildet, der noch dazu jedes Jahr um vier Prozent wächst, deutlich über Tarif- und Kostensteigerungen hinaus. Wir haben zugleich feste hochschulpolitische Ziele für eine bessere Lehre, mehr Chancengleichheit, eine bessere Betreuung, gute Beschäftigungsverhältnisse und mehr Nachhaltigkeit vereinbart. So bleiben unsere Hochschulen zukunftsfähig, denn Forschung und Lehre können ihre zentrale Rolle für unsere sich ständig wandelnde Gesellschaft nur dann erfüllen, wenn möglichst viele Menschen erfolgreich daran teilhaben – ganz im Sinne der Novelle, die in diesem Jahr Geburtstag feiert.“