Wiesbaden. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst ist wieder auf der Suche nach den besten Lehrkonzepten und schreibt für 2021 den Hessischen Hochschulpreis für Exzellenz in der Lehre aus. Insgesamt werden 115.000 Euro Preisgeld für die prämierten Lehrprojekte vergeben. Alle Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden der staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen in Hessen können Lehrveranstaltungen an ihrer Hochschule vorschlagen.
Gute Lehre legt ein Fundament
„Gute Lehre ist nicht nur wertvoll für die Zeit an der Hochschule, sondern legt ein Fundament für das ganze Leben“, so Wissenschaftsministerin Angela Dorn. „In den vergangenen Jahren haben wir viele großartige Beispiele gesehen. Alle hatten gemeinsam, dass sie die Lernenden aktiv einbinden, die Inhalte greifbar machen und Aha-Effekte mit eigenen Erfahrungen verknüpfen. Auch für die zwölfte Ausgabe unseres Hochschullehrpreises freue ich mich auf eine Vielzahl von Einsendungen. Der Hessische Hochschulpreis für Exzellenz in der Lehre 2021 soll so wieder ein starkes und bundesweit viel beachtetes Signal für die Bedeutung der Qualität in der Hochschullehre in Hessen setzen.“
Vier Preise in zwei Kategorien
Es werden vier Preise in zwei Kategorien ausgeschrieben: Für den Lehrpreis können sich Arbeitsgruppen entweder mit einer bewährten Lehrveranstaltung oder mit einer erfolgreichen digitalen Lehr- und Lernform bewerben. Neu ist, dass als dritte Möglichkeit in dieser Kategorie auch Lehrveranstaltungen ausgezeichnet werden können, die eine Bildung für nachhaltige Entwicklung fördern. Die Jury kann jeweils einen Lehrpreis in Höhe von maximal 60.000 Euro, 30.000 Euro und 15.000 Euro vergeben. Dabei ist der 1. Lehrpreis deutschlandweit die großzügigste Kategorie eines Landespreises für herausragende und innovative Leistungen in Lehre, Prüfung, Beratung und Betreuung an Hochschulen.
Der mit 10.000 Euro dotierte Preis der zweiten Kategorie richtet sich an studentische Initiativen, die sich mit einem in der Praxis bewährten Projekt bewerben können.
Informationen über das jeweilige Verfahren an den Hochschulen finden sich auf deren Internetseiten. Die Hochschulleitungen können je bis zu fünf Vorschläge einsenden. Einsendeschluss ist der 5. Februar 2021. Eine Jury aus Studierenden, Lehrenden sowie einer Vertreterin des Ministeriums prüft die Anträge. Anschließend besucht sie ausgewählte Lehrveranstaltungen oder nimmt online daran teil, um eine endgültige Entscheidung zu treffen. Die Preisverleihung ist für Herbst 2021 geplant.