Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

„Hessenbonus“ hilft Kultureinrichtungen, gestiegene Energiekosten zu verkraften

Land stockt Programm des Bundes um bis zu zehn Millionen Euro auf

Hessenbonus

In einer Heizung stecken Geldscheine

FAQ

Fragen und Anworten zum "Hessenbonus"

Was ist der "Hessenbonus" und wie ich beantrage ich ihn? Wir haben die Antworten.

Wiesbaden. Die vor allem infolge des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine zeitweise stark gestiegenen Energiekosten treffen viele Kultureinrichtungen aufgrund der Nachwirkungen der Corona-Pandemie ganz besonders. Um ihnen zu helfen, hat der Bund einen „Kulturfonds Energie“ aufgelegt, den das Land nach Analyse der Lücken im Programm ergänzen wird. Der „Hessenbonus“ besteht aus zwei Bausteinen: Kultureinrichtungen, die aufgrund ihres Verbrauchs als Industriekunden zählen, müssen bei der Ermittlung der Mehrkosten bundesweit zunächst 30 Prozent Einsparung bei Gas und Strom abziehen, mit dem „Hessenbonus“ wie als Privatkunden lediglich 20 Prozent. Da aber Kultureinrichtungen nicht die gleichen Möglichkeiten zur Energieeinsparung wie Industriekunden besitzen, übernimmt das Land Hessen als ersten Baustein die vom Bund nicht finanzierten zehn Prozent bei Antragstellern mit Industriekonditionen. Darüber hinaus setzt der Bund einen Eigenbeitrag der Einrichtungen zwischen 20 und 50 Prozent voraus, je nachdem, ob sie in privater oder öffentlicher Trägerschaft sind. Da dieser Eigenbeitrag zusätzlich zur notwendigen Energieeinsparung von 20 Prozent für viele Einrichtungen jedoch kaum darstellbar ist, schließt Hessen bei den Landeseinrichtungen und bei vom Land institutionell geförderten Einrichtungen als zweiten Baustein diese Lücke, so dass die Förderquote 100 Prozent beträgt. Mit der Aufstockung sorgt das Land für die Einrichtungen in Hessen, ohne die Kommunen aus ihrer Verantwortung zu entlassen -  für deren kommunale Einrichtungen gilt die Anhebung der Förderquote folglich nicht.“

Bis zu zehn Millionen Euro für "Hessenbonus"

„Spätestens die Schließungen von Kultureinrichtungen in der Pandemie haben uns allen drastisch vor Augen geführt, was fehlt, wenn Kultur fehlt. Noch waren die Corona-Folgen nicht überstanden, da hat es viele Kultureinrichtungen im vergangenen Winter kalt erwischt: Gestiegene Energiekosten ließen sich kaum kompensieren, denn die Rücklagen waren durch die Pandemie aufgezehrt, und die Besucherzahlen oft noch nicht wieder auf demselben Niveau wie zuvor, so dass höhere Eintrittspreise kein gangbarer Weg waren“, erläutert Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. „Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass die Bundesregierung mit der Energiepreisbremse und dem Kulturfonds Energie diese Härten abgemildert und damit einen wichtigen Beitrag für die dringend benötigte Stabilisierung der kulturellen Landschaft in Deutschland geleistet hat. Die Hessische Landesregierung hat im Dezember 2022 das Hilfspaket ,Hessen steht zusammen‘ aufgelegt, um dort zu helfen, wo Bundesprogramme nicht oder nicht ausreichend greifen. Nachdem anhand der Antragslage die Probleme analysiert wurden, unterstützt nun das Land  die Kultureinrichtungen nun mit dem ,Hessenbonus‘, für den bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung stehen.“

Öffentliche und private Kultureinrichtungen mit Sitz in Hessen

Anträge für den „Hessenbonus“ können jene öffentlichen und privaten Kultureinrichtungen mit Sitz in Hessen stellen, die auch für das Bundesprogramm antragsberechtigt sind. Dazu zählen zum Beispiel Kunst- und Kulturzentren oder -stätten, Theater, Kinos, Opernhäuser, Museen, Archive, Bibliotheken, Konzerthäuser, Einrichtungen für Live-Aufführungen und auch Soziokulturelle Zentren sowie Kultureinrichtungen, für die Kulturelle Bildung zu ihren zentralen Aufgaben gehört, also etwa Jugendkunst- und Musikschulen sowie Kulturzentren und -vereine. Der „Hessenbonus“ kann nur zusammen mit der Hilfe aus dem Kulturfonds Energie des Bundes beantragt werden und wird rückwirkend für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 und bis zum 30. April 2024 gewährt. Die Förderung erfolgt hinsichtlich der Energieträger analog zur Förderung des Bundes, daher sind derzeit damit leitungsgebundene Energieträger (Strom, Gas, Fernwärme) erfasst.

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