b sofort können sich etablierte Künstlerinnen, Nachwuchskünstlerinnen sowie Künstlerinnengruppen für „Ottilie-Roederstein-Stipendien“ in drei Kategorien bewerben. Die in Erinnerung an die Porträtmalerin Ottilie W. Roederstein benannten Stipendien werden von diesem Jahr an jährlich vergeben.
„Ottilie W. Roederstein, 1859 geboren, hat sich gegen die Widerstände ihrer Zeit zu einer großartigen Künstlerin entwickelt. Schon ihre Ausbildung musste sie sich gegen den Willen ihres Vaters erkämpfen. Heute sind mehr als die Hälfte der Studierenden an den hessischen Kunsthochschulen Frauen – aber trotzdem sind professionelle Künstlerinnen in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit immer noch zu wenig präsent“, erklärt Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. „Dabei brauchen Kunst und Kultur die Perspektiven aller Kreativen, um unsere Gesellschaft zu bereichern – auch den weiblichen Blick. Alle sollen die Chance bekommen, ihre Potenziale zu entfalten. Deshalb werden wir Künstlerinnen mit großem Potenzial fördern. Die ‚Ottilie-Roederstein-Stipendien‘ richten sich an Künstlerinnen aller Sparten, das ist ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber allen anderen Förderinstrumenten für die Künste in Hessen auf. Ich freue mich auf zahlreiche spannende Bewerbungen.“
Die Stipendien
Das Hauptstipendium in Höhe von bis zu 70.000 Euro soll die Sichtbarkeit von Künstlerinnen und ihren Arbeiten erhöhen. Für die Bewerbung ist ein Hochschulabschluss an einer der hessischen Kunsthochschulen nachzuweisen oder – im Falle eines Hochschulabschlusses in einem anderen Land – der Nachweis eines aktuellen Erstwohnsitzes in Hessen.
Das Nachwuchsstipendium, das mit bis zu 40.000 Euro dotiert ist, soll besonders talentierten jungen Künstlerinnen die Möglichkeit eröffnen, während oder unmittelbar nach ihrer Ausbildung bereits ein größeres Projekt umzusetzen. Für den Antrag ist entweder ein aktuelles Studium an einer der hessischen Kunsthochschulen nachzuweisen, ein hiesiger Hochschulabschluss, der nicht länger als drei Jahre zurückliegt, der ein Hochschulabschluss eines anderen Landes (nicht länger als drei Jahre zurückliegend) und ein aktueller Erstwohnsitz in Hessen.
Zusätzlich vergibt das Land Hessen bis zu fünf Arbeitsstipendien im Gesamtwert von 20.000 Euro an Künstlerinnen, die sich in einer besonderen familiären Belastungssituation befinden wie etwa der Erziehung eines Kindes unter 12 Jahren oder Pflegearbeit.
Gefördert werden jeweils Projektvorhaben, deren Ergebnisse in Hessen realisiert werden. Dabei erfolgt die Förderung mit einem Jahresstipendium sowie Mitteln für die künstlerische Umsetzung des Projekts. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine sechsköpfige Auswahljury; je nach Bewerberinnenlage und Spannbreite der spartenübergreifenden Bewerbungen werden gegebenenfalls weitere Jurymitglieder mit entsprechender Expertise berufen.
Hintergrund
Ottilie Wilhelmine Roederstein (1859-1937) war eine erfolgreiche Porträtmalerin und Zeichnerin. Sie lebte und arbeitete unter anderem in Frankfurt am Main und Hofheim am Taunus. Roederstein kämpfte gegen die zahlreichen Vorurteile der damaligen Zeit und setzte sich gemeinsam mit ihrer Lebensgefährtin Dr. Elisabeth Winterhalter, der ersten deutschen Chirurgin, für die Gleichberechtigung der Frau ein. So eröffnete sie ein Lehr-Atelier, das ausschließlich Schülerinnen aufnahm.