Mehr als die Hälfte der Studierenden an den hessischen Kunsthochschulen sind Frauen. Dennoch sind professionelle Künstlerinnen in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit weiterhin unterrepräsentiert. Hier setzt das 2021 eingeführte Stipendienprogramm des Landes Hessen an, das durch seinen Namen an die Porträtmalerin und Zeichnerin Ottilie W. Roederstein (1859-1937) erinnert. Roederstein kämpfte gegen die zahlreichen Vorurteile der damaligen Zeit und setzte sich gemeinsam mit ihrer Lebensgefährtin Dr. Elisabeth Winterhalter, der ersten deutschen Chirurgin, für die Gleichberechtigung der Frau ein. So eröffnete sie ein Lehr-Atelier, das ausschließlich Schülerinnen aufnahm und diese zu Künstlerinnen ausbildete. Roederstein lebte und wirkte unter anderem in Frankfurt am Main und Hofheim im Taunus.
Seit 2021 wurden jährlich Stipendien an herausragende hessische Künstlerinnen oder Künstlerinnengruppen aller Sparten in drei Kategorien vergeben: Das Hauptstipendium sollte Künstlerinnen die Möglichkeit geben, ihre Projekte in Hessen umzusetzen und auszustellen. Das Nachwuchsstipendium sollte Absolventinnen der hessischen Kunsthochschulen einen Start in ihre Tätigkeit als Künstlerinnen ermöglichen und die Arbeitsstipendien sollten Künstlerinnen in Vereinbarkeitssituationen, wie Pflege oder Kindererziehung, ermöglichen, ihre künstlerische Arbeit fortzuführen.
Im Zuge der Neuaufstellung des Roederstein-Stipendiums fokussiert das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur die Stipendien künftig bis auf Weiteres auf die Nachwuchsförderung und die Förderung von Künstlerinnen in Vereinbarkeitssituationen.
Was bieten die neuen Roederstein-Stipendien?
Die Nachwuchsstipendien sind jeweils mit bis zu 40.000 Euro dotiert und , eröffnen talentierten jungen Künstlerinnen die Möglichkeit, während oder unmittelbar nach ihrer Ausbildung ein größeres, künstlerisches Projekt umzusetzen. Für den Antrag ist entweder ein laufendes Studium an einer der hessischen Kunsthochschulen oder ein Hochschulabschluss an einer der hessischen Kunsthochschulen nachzuweisen. Ebenfalls antragsberechtigt sind Künstlerinnen mit einem Hochschulabschluss eines anderen Landes (nicht länger als drei Jahre zurückliegend) mit dem aktuellen Erstwohnsitz in Hessen. Die Förderung beinhaltet ein Jahresstipendium sowie Mittel für die künstlerische Umsetzung des Projekts, beispielsweise die Durchführung einer Ausstellung, eines Konzertes, einer Aufführung, die Realisation eines Kunstwerks, Druckkosten oder vergleichbare Kosten. Die durchgeführten Projekte müssen dokumentiert und in Hessen realisiert werden. Genaueres siehe unten auf der Seite in den FAQs.
Zusätzlich vergibt das Land Hessen bis zu fünf Arbeitsstipendien im Gesamtwert von 20.000 Euro an hessische Künstlerinnen, die sich in einer besonderen familiären Belastungssituation befinden wie etwa der Erziehung eines Kindes unter 12 Jahren oder Pflegearbeit. Im Rahmen des Arbeitsstipendiums muss an einem Projekt gearbeitet werden. Genaueres siehe unten auf der Seite in den FAQs.
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine mehrköpfige Jury. Die Mitglieder werden in jedem Jahr entsprechend Bewerberinnenlage und Spannbreite der spartenübergreifenden Bewerbungen mit entsprechender Expertise berufen, wobei mindestens die Hälfte der Sitze an Frauen vergeben werden. Genauere Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen und zum Bewerbungsverfahren finden sich im untenstehenden FAQ.