Kind sitzt am Klavier

Musik

Nachwuchs-Musikerinnen und -Musiker besonders zu fördern, ist ein wichtiges Anliegen der Hessischen Landesregierung. Die Unterstützung der Musikschulen bildet einen Schwerpunkt in der hessischen Musikförderung. Von den insgesamt 72 staatlich geförderten Musikschulen in Hessen sind 66 im Verband deutscher Musikschulen zusammengefasst. Davon befinden sich 14 in kommunaler Trägerschaft. 52 Musikschulen sind gemeinnützig als eingetragener Verein organisiert. In einem Kooperationsmodell in Hessen arbeiten Musikschulen mit allgemein bildenden Schulen zusammen, um das Erlernen eines Instruments mit dem schulischen Musikunterricht zu verbinden. Denn praktischer Musikunterricht an Instrumenten ist für Kinder und Jugendliche ebenso wichtig wie theoretischer Unterricht.

Institutionelle Förderung

Institutionell fördert das Land musikwissenschaftliche Einrichtungen wie zum Beispiel:

  • den Landesmusikrat Hessen e.V.,
  • die Landesmusikakademie Hessen,
  • die Landesjugendensembles unter dem Dach der Junge Musik Hessen gGmbH,
  • das Archiv Frau und Musik in Frankfurt,
  • die Deutsche Ensemble Akademie in Frankfurt e.V. für das weltweitbeachtete Ensemble Modern,
  • das Deutsche Musikgeschichtliche Archiv in Kassel,
  • das Institut für Neue Musik und Musikerziehung in Darmstadt.

Projektbezogene Zuschüsse zur Musikförderung

Finanzielle Zuschüsse zur Musikförderung des Landes erhalten die hessischen Sängerbünde und die hessischen Musikverbände als tragende Säulen des Laienmusizierens in Hessen. Darüber hinaus werden Projekte des Landesmusikrates Hessen e.V. gefördert, wie Landeschor- und Landesorchesterwettbewerbe. Auch gibt es ein Programm, das Übungsleiter von Jugendchören und Jugendmusikvereinen mit Zuschüssen fördert. Die Förderung von Konzertreihen und Projekten ist ebenfalls im Einzelfall möglich.

Gefördert werden darüber hinaus:

  • die Wettbewerbe Jugend musiziert und Jugend jazzt,
  • die hessischen Jugendensembles,
  • die Junge deutsche Philharmonie in Frankfurt am Main,
  • wichtige Musikfestivals wie zum Beispiel die Kasseler Musiktage oder die Weilburger Schlosskonzerte,
  • verschiedene Jazzinitiativen in Hessen und
  • die Neue Musik.

Antragstellung

Anträge auf Projektförderung im Musikbereich sind ausschließlich über den unten verlinkten Online-Antrag und spätestens 10 Wochen vor Projektbeginn an das Referat IV 2 zu richten. Sie müssen eine aussagefähige Projektbeschreibung und einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. In diesem Plan müssen die Aufwendungen detailliert dargelegt sein und die geplante Finanzierung erläutert werden. Bei der Finanzierung ist der gewünschte Förderbetrag einzusetzen.

Die Kulturberatung Hessen bietet für alle Kulturschaffenden Informationen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfestellungen.

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