Ausschreibung
Hessischer Forschungsverbund
Die Finanzierung im Haushaltsjahr 2025 und in den Folgejahren steht derzeit noch unter Haushaltsvorbehalt.
Gegenstand der Förderung
Um die Schwerpunktbildung zu stärken und um Kooperationen auszubauen, wird das HMWK einen großen Forschungsverbund zum Thema Demokratie ausschreiben, an dem hessische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler institutionenübergreifend gemeinsam zu einem Thema von hoher analytischer oder praktischer Relevanz im Kontext der Demokratieforschung arbeiten werden. Die Auswahl des zu fördernden Verbunds erfolgt wettbewerblich. Die Laufzeit des Verbundes ist von 2025 bis Ablauf des Jahres 2028. Der Forschungsverbund soll eine kritische Masse in Hessen erzeugen, und durch die Bündelung Schlagkraft, Sichtbarkeit und Nachhaltigkeit der Demokratieforschung in Hessen maßgeblich fördern.
Gefördert werden soll ein Projekt, dass auf exzellente Demokratieforschung mit hohem Transferpotential zielt. Der Forschungsgegenstand soll inter- bzw. transdisiziplinär bearbeitet werden. Dazu wird eine sinnvolle Vernetzung im Verbund verfolgt, die substantielle Synergieeffekte schafft. Die Unterstützung der Antragstellung auf Beteiligung an europäischen und internationalen Forschungsprojekten aus dem Verbund heraus ist grundsätzlich möglich. Die Vernetzung mit überregionalen und internationalen Partnern ist erwünscht. Zudem werden Kooperationen zwischen Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, und hier insbesondere die Zusammenarbeit bei der Förderung von Studierenden, Promovierenden und Postdocs, begrüßt.
Antragsberechtigung
- Staatliche hessische Hochschulen,
- In Hessen ansässige und vom Land geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder überregional finanzierte und gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen und
- hessische gemeinnützige Körperschaften in Nicht-Landesträgerschaft, wie Stiftungen und Vereine sowie Hochschulen außerhalb der Trägerschaft des Landes mit begründeten Beiträgen zur Demokratieforschung.
Antragsvoraussetzungen
- Der Forschungsverbund setzt sich aus einschlägigen hessischen Akteuren der Demokratieforschung zusammen. Die beteiligten Einrichtungen müssen einen deutlichen Bezug zum Thema sowie einen relevanten und sich ergänzenden Beitrag im Projekt darstellen können.
- Mindestens eine staatliche hessische Hochschule ist am Projekt beteiligt. Diese ist auch Koordinatorin und Antragstellerin gegenüber dem HMWK und verantwortet die Mittelweiterleitung an die Partner.
- Der Synergieeffekt der Vernetzung in dem Verbund wird im Antrag verdeutlicht.
- Die wissenschaftliche Exzellenz des Projekts wird im Antrag nachgewiesen: dies umfasst die Qualität der Forschung, die fachliche, insb. durch Publikationen, Drittmitteleinwerbung oder Verwertungserfolge nachgewiesene Kompetenz der beteiligten Forschenden.
- Projekte sollen bereits im Antrag einen Ausblick auf das Potential für nachhaltige Strukturentwicklungen in der hessischen Forschungslandschaft geben und auf eine dauerhafte Finanzierung und zusätzliche Drittmitteleinwerbungen eingehen im Sinne eines konkreten Verstetigungskonzepts inklusive plausibler Zeit- und Finanzplanung.
- Die Vergabe von Stipendien ist möglich, ebenso die Realisierung von Gastprofessuren.
- Bei anwendungsorientierten Bestandteilen wird von den Antragstellenden erwartet, dass sie explizite Strategien und Meilensteinplanungen zur Anwendung und Verwertung ihrer Forschungsergebnisse, zur Zusammenarbeit mit Partnern aus der Praxis (z. B. Wirtschaft, Gesellschaft, öffentliche Hand) und zum Umgang mit geistigem Eigentum entwickelt haben.
Art und Umfang der Förderung
- Die Gesamtfördersumme liegt bei bis zu 3,6 Mio. Euro für vier Jahre, pro Jahr bei bis zu 900 Tsd. Mio. Euro. Bei entsprechender Antragslage kann hiervon abgewichen werden.
- Die Zuweisung wird grundsätzlich als Projektförderung im Wege einer Vollfinanzie rung gewährt. Es sollte gewährleistet sein, dass die Förderung nicht lediglich be reits für das Projekt bereitstehende Eigenmittel des Zuweisungsempfängers ersetzt (Subsidiaritätsprinzip).
- Die Projektlaufzeit ist auf den Zeitraum 2025 bis Ende 2028 festgelegt.
- Als zuwendungsfähige Ausgaben gelten Personalausgaben, Sachausgaben (Leistungen Dritter, Tagungsausgaben, Verbrauchsmaterial u. ä.), die unmittelbar für die Durchführung des Vorhabens anfallen.
- Nicht zuwendungsfähig sind kalkulatorische Kosten und Vorlaufkosten.
- In begründeten Ausnahmen können zusätzlich auch Investitionen im Zusammenhang mit dem Verbund finanziert werden.
Antragsverfahren
- Förderanträge müssen fristgerecht eingereicht werden, um eine Berücksichtigung im Auswahlprozess zu gewährleisten.
- Der Antrag enthält, jeweils als separate Anhänge, eine Antragsbegründung, den Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie einen zwischen allen Partnern vorabge stimmten Entwurf einer Kooperationsvereinbarung mit Regelung zur Weiterleitung von Mitteln.
- Anträge müssen durch die Leitung der antragsberechtigten Hochschulen und Einrichtungen gezeichnet sein.
- Die Antragstellerin erklärt den Bedarf an Fördermitteln in der Regel für die Dauer des laufenden Kalenderjahres sowie für die gesamte Projektdauer.
- Alle Verbundpartner stellen sicher, dass im Rahmen des Verbundes keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Ein Forschungsverbund benötigt ein überzeugendes organisatorisches Konzept für die geplante Synergiebildung, Kommunikation und Koordination der verbundinternen Zusammenarbeit. Das Konzept muss auch Elemente der verbundinternen Fortschrittskontrolle enthalten und eine aktive Selbststeuerung des Verbundes ermöglichen. Darüber hinaus benötigt ein Verbund ein überzeugendes Konzept zur Förde rung von Early Career Researcher.
- Wo immer zweckdienlich, ist die Nutzung etablierter Strukturen sowie existierender Datensätze und Materialsammlungen zu berücksichtigen.
- Die Verbundpartner sollen möglichst weitgehend berechtigt sein, die im Rahmen des Verbundprojektes entstandenen Ergebnisse uneingeschränkt zu nutzen, soweit dem nicht Regeln zum Umgang mit geistigem Eigentum entgegenstehen. Gleichfalls ist ein nachhaltiges Verwertungskonzept der Ergebnisse über das Projekt hinaus im Sinne von Open Science vorzustellen.
Bewertungs- und Entscheidungsgrundlagen
- Der Antrag umfasst folgende Punkte, auf deren Grundlage die Bewertung erfolgt:
- Die Qualität der Forschung (Zielvorgaben, Mehrwert zum bisherigen Stand der Forschung, Methodik),
- gesellschaftliche Relevanz und Impact (direkter Einfluss der Ergebnisse auf den gesellschaftlichen Diskurs, längerfristiger Impact, Maßnahmen zur Verbreitung und Verwertung der Ergebnisse)
- Implementierung (Projektpartner, Projektmanagement, Risiken, Projektplan)
- Die Antragsbegründung umfasst nicht mehr als 30 Seiten.
- Ausgewählte externe Gutachter sprechen eine Förderempfehlung aus.
- Die Förderentscheidung wird durch das HMWK getroffen.
- Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Alle Interessenten sind dazu angehalten, vor der Einreichung von Unterlagen eine Beratung mit den genannten Ansprechpartnern in Anspruch zu nehmen, um zu prüfen, ob der beabsichtigte Zuwendungszweck formal und inhaltlich die Fördervoraussetzungen erfüllt.
Berichte
Die Projekte legen einen Zwischennachweis zum 31. März in jedem auf die Bewilligung folgenden Jahr beim HMWK vor, einen Verwendungsnachweis zum 30. Juni des Jahres, das auf die Beendigung des Projektes folgt. Der Nachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. In dem Sachbericht sind die Verwendung der Mittel sowie das Ergebnis darzustellen und den vorgegebenen Zielen im Zeitraum eines Kalenderjahres gegenüberzustellen.