Beschlussvorlage zu den Planungen Städtische Bühnen

08.07.2025

Die Planungen für die Zukunft der Städtischen Bühnen tangieren mehrere Denkmale.

Am 23.05.2023 hat der Hessische Landesdenkmalrat zum damaligen Stand der Planungen eine Stellungnahme veröffentlicht. Aufgrund der Weiterentwicklung des Projekts und den damit verbundenen Entscheidungen hat sich der Landesdenkmalrat nun erneut der Thematik zugewandt und nimmt nach einer Erörterung mit Vertretern des Kulturdezernats, der Stabsstelle Zukunft Städtische Bühnen und des Landesamts für Denkmalpflege Hessen am 6. Juni 2025 wie folgt Stellung:

  1. Der Landesdenkmalrat begrüßt die intensive und von beiden Seiten ausgesprochen positiv bewertete Zusammenarbeit zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege und den beteiligten Akteuren der Stadt Frankfurt. Ebenso begrüßt er, dass Landesdenkmalamt und Kulturdezernat wie Stabsstelle der Stadt Frankfurt betonen, dass die Standortentscheidung für die Kulturmeilenlösung keine Vorentscheidung für die Zerstörung des denkmalgeschützten Foyers mit seinem Wolkenkunstwerk darstellt. Er hält ferner fest, dass bislang weder der Abriss des unter Denkmalschutz stehenden Foyers der Städtische Bühnen noch ein (Teil-)Abriss des Denkmals Neue Mainzer Straße 53 beantragt oder bewilligt worden ist. Der Landesdenkmalrat kritisiert, dass die seitens der Stadt Frankfurt bislang der Öffentlichkeit vorgestellten Visualisierungen der Testentwürfe und Stellungnahmen trotz dieser ergebnisoffenen Abstimmungen mit dem Landesdenkmalamt einen Totalabriss des Theaterfoyers vermitteln.
  2. Zur Entscheidung „Neubau Städtische Bühnen Frankfurt hier: Standort Schauspielhaus, Rahmenvereinbarung und weitere Planung“ am 12.12.2024 lag der Stadtverordnetenversammlung mit der Magistratsvorlage M 177 eine Beschlussgrundlage vor, welche bei der Variantenabwägung auf die Auswirkung auf die Denkmale Neue Mainzer Straße 53 und 55 sowie Wallanlagen eingeht, nicht aber auf die Auswirkung auf das Denkmal des Foyers der Städtischen Bühnen. Dies, obwohl die empfohlene und dann auch beschlossene Ortsverlagerung des Theaters einen empfindlichen Eingriff in das Denkmal darstellt. So wird der Foyerbau in der Denkmalbegründung ausdrücklich als „Zusammenfassung zweier zeitlich und gestalterisch unterschiedlicher Baukörper“ beschrieben. „Er verbindet zwei Häuser, die den einzigartigen Sonderfall einer historisch gewachsenen Doppelanlage bilden. Auf der einen Seite findet sich ein durch den Weltkrieg fragmentiertes und in der Nachkriegszeit modernisiertes Schauspielhaus (heute Oper). Auf der anderen Seite entstand ein modernes Schauspielhaus in der Formensprache der 1960er Jahre.“ Der Landesdenkmalrat kritisiert diese unvollständige Information zum Denkmalschutz des Foyers in der Magistratsvorlage M 177, zumal bereits bei der Entscheidung des Stadtparlaments gegen eine Sanierungslösung Anfang 2020 Fragen des Denkmalschutzes vollständig ausgeblendet worden waren. Der Landesdenkmalrat verweist wie bereits in der Stellungnahme 2023 erneut darauf hin, dass der Denkmalwert von Teilen der Theaterdoppelanlage den städtischen Gremien bereits seit 2017 bekannt ist. Lediglich der formale Akt der Eintragung in die Denkmalliste erfolgte erst 2020.
  3. Der Landesdenkmalrat Hessen hatte sich im Mai 2023 unter den bestehenden Optionen für die Variante Doppelanlage mit Erhalt des Foyers ausgesprochen. Er ist der Auffassung, dass die Ergebnisse aller Untersuchungen für die Standortentscheidung im Dezember 2024 zeigen, dass keine überwiegenden öffentliche Belange gemäß § 19, Absatz 3 des Landesdenkmalgesetzes festgestellt werden können, welche eine Abrissgenehmigung für das Denkmal Foyer der Städtischen Bühnen begründen könnten. Die Entscheidung für die Variante „Kulturmeile“ mit einem Schauspiel-Neubau an der Neuen Mainzer Straße und einem Oper-Neubau am Willy-Brandt-Platz hat die Herausforderungen für den Erhalt des Foyers der Städtischen Bühnen und des neoklassizistischen Geschäftshauses Neue Mainzer Straße 53 wesentlich erschwert. Der Hessische Landesdenkmalrat befürchtet, dass mit dieser Standortfestlegung bereits eine Art Vorentscheidung für den Abriss und Verlust dieser Objekte Foyers einhergeht, da nun die durch die Standortverlegung entstehende Mehrkosten Beeinträchtigungen für den Betrieb und weitere Risiken zu Lasten des Denkmalschutzes ausgelegt werden könnten.
  4. Die Ausschreibung für einen zukünftigen Realisierungswettbewerb für bauliche Lösungen am Willy-Brandt-Platz muss nach Ansicht des Hessischen Landesdenkmalrats den Anforderungen des Denkmalschutzes Rechnung tragen und daher den Erhalt des denkmalgeschützten Foyers und der Wolkenskulptur zwingend vorsehen. Zudem sollte das Landesamt für Denkmalpflege Hessen frühzeitig und kontinuierlich in die Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs einbezogen werden. Neben einer einvernehmlichen Abstimmung der Wettbewerbsausschreibung im Sinne des bestehenden Denkmals sollte bei der Zusammensetzung der Wettbewerbsjury die Mitwirkung des Landesamts für Denkmalpflege durch ein stimmberechtigtes Mitglied der Jury sichergestellt werden. Gleiches gilt für den Realisierungswettbewerb im Zuge der geplanten baulichen Aktivitäten an der Neuen Mainzer Straße für das neue Schauspielhaus betreffend die Denkmäler Neue Mainzer Straße 53 und die Wallanlagen. 
    Der Landesdenkmalrat fordert die Stabsstelle Zukunft Städtische Bühnen dazu auf, die Möglichkeiten für den Erhalt der Denkmale (Foyer, Mainzerstraße 53) in Voruntersuchungen mit Testentwürfen auszuloten, von deren Ergebnissen die Öffentlichkeit und die Wettbewerbsteilnehmer:innen zu unterrichten sind. Dabei sollen Lösungen bezüglich der sich stellenden Fragen zum bautechnisch möglichen Erhalt und zukünftiger, den Bedingungen des Denkmals angemessener Nutzungen aufgezeigt werden.
  5. Die Erörterung der Stabsstelle Städtische Bühnen zur Planungssituation der Kulturmeile umfasste auch den Hinweis, dass die Wallanlagen durch die Baumaßnahmen nicht tangiert werden. Der Landesdenkmalrat stellt fest, dass in allen zu bebauenden Grundstücken archäologische Bodendenkmäler der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Stadtbefestigung liegen (vgl. Ritterplan). Diese oberflächlich nicht sichtbaren Denkmäler werden sämtlich durch die Neubebauung tangiert. Auf diese Situation nehmen mehrere Gutachten bereits Bezug (vgl. Extragutachten Prof. Cramer im Auftrag der Stabsstelle Städtische Bühnen vom Oktober 2022 und Februar 2023). Eingriffe in die ober- und unterirdische Substanz der Wallanlagen beauflagt das Denkmalamt Frankfurt, Abteilung Archäologie obligatorisch.

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