31. Mai 2023
Die Städtischen Bühnen Frankfurt mit dem ikonischen Wolkenfoyer sind ein herausragendes Beispiel für die Theaterbaugeschichte der Nachkriegszeit in Deutschland und damit von überregionaler Bedeutung. Der Denkmalwert ist den Städtischen Gremien seit 2017 bekannt, die formelle Denkmalausweisung erfolgte 2020. Dort heißt es: „Der Foyerbau der Städtischen Bühnen mit seinem Wolken-Kunstwerk im Foyer erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen eines Kulturdenkmals aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.“ In der Begründung wird der Foyerbau als „Zusammenfassung zweier zeitlich und gestalterisch unterschiedlicher Baukörper“ beschrieben. „Er verbindet zwei Häuser, die den einzigartigen Sonderfall einer historisch gewachsenen Doppelanlage bilden. Auf der einen Seite findet sich ein durch den Weltkrieg fragmentiertes und in der Nachkriegszeit modernisiertes Schauspielhaus (heute Oper). Auf der anderen Seite entstand ein modernes Schauspielhaus in der Formensprache der 1960er Jahre.“
Drei Optionen für den Neubau
Für den seit Anfang 2020 avisierten Neubau der Städtischen Bühnen verfolgt die Stadt Frankfurt gemäß dem Bericht der Stabstelle „Zukunft der Städtischen Bühnen“ drei Optionen:
- „Spiegelvariante“, d.h. Neubau der Oper am jetzigen Standort des Schauspiels und Neubau des Schauspiels diagonal gegenüber dem jetzigen Standort in der Gallusanlage
- „Kulturmeile“, d.h. Neubau des Schauspiels am Willy-Brandt-Platz und Umzug der Oper an die Neue Mainzer Straße
- „Doppelanlage“, d.h. Neubau von Schauspiel und Oper am bisherigen Standort.
Bewahrung des denkmalgeschützten Foyers
Alle Testentwürfe der städtischen Stabsstelle gehen derzeit offenkundig vom Komplettabriss der Städtischen Bühnen aus, einschließlich des Foyers. Der Hessische Landesdenkmalrat spricht sich für eine weitgehende Bewahrung des denkmalgeschützten Foyers mit seiner Raumskulptur und dessen Integration in den Neubauentwurf aus. Ein Erhalt ist grundsätzlich möglich und bei den derzeit ermittelten Kosten von weniger als 3% der Gesamtinvestition auch wirtschaftlich vertretbar. Aus den Untersuchungen der Stabsstelle ergibt sich bislang keine Begründung für übergeordnete Belange, welche die denkmalpflegerischen Belange überwiegen. Es wäre zu prüfen, ob nicht noch weitere, an das Foyer anschließende Gebäudeteile ebenfalls erhalten werden können, um die einzigartige Klammerfunktion des Foyers innerhalb einer historisch gewachsenen Situation weiterhin erfahrbar zu machen. Aus denkmalpflegerischer Perspektive ist es anzustreben, die Funktionalität des Foyers und seine Einbettung in das Raumgefüge einer Doppelanlage zu bewahren. Es wird empfohlen, im Rahmen des anstehenden Wettbewerbsverfahrens zu klären, in wie weit über das Foyer hinaus Gebäudeteile der heutigen Doppelanlage erhalten werden können.
"Spiegelvariante" ist schwerwiegender Eingriff in die Wallanlagen
Von den drei Varianten erscheint die „Spiegelvariante“ als Zukunftsperspektive für die Städtischen Bühnen Frankfurt am wenigsten vereinbar mit denkmalpflegerischen Anforderungen, da diese Variante zusätzlich einen schwerwiegenden Eingriff in die denkmalgeschützten Wallanlagen darstellt, der wichtige bestehende städtebauliche Raumzusammenhänge und Blickachsen zerschneiden und die Lesbarkeit der historisch gewachsenen Stadtstruktur wesentlich beeinträchtigen würde.
Denkmalrechtliche Belange im Wettbewerb berücksichtigen
Der Landesdenkmalrat setzt voraus, dass das Landesamt für Denkmalpflege Hessen in die Formulierung der Wettbewerbsaufgabe und des Auslobungstextes sowie in beratender Funktion auch in die Wettbewerbsjury eingebunden ist. Die Berücksichtigung denkmalrechtlicher Belange sollte eine verbindliche Vorgabe im Architekturwettbewerb sein. Zudem wird empfohlen, dass der Jury zumindest eine oder einer in Denkmalschutz und Bauen im Bestand erfahrene Architektin / Architekt als Fachpreisrichterin / Fachpreisrichter angehört.