Blick auf den Ludwigs-Tempel in Darmstadt, ein kleiner gusseiserner Pavillon, der nach allen Seiten hin auf ist

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Neue Denkmalförderrichtlinie erleichtert Arbeit von Ehrenamtlichen und stärkt den Klimaschutz

Wiesbaden. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur hat die Denkmalförderrichtlinie überarbeitet. Die neue Version bringt Erleichterungen für Vereine und Ehrenamtliche, die sich um ein Kulturdenkmal kümmern. Auch Klima- und Ressourcenschutz spielt nun eine noch größere Rolle.

Ehrenamt ist wichtig für den Denkmalschutz

„Ich danke dem Landesamt für Denkmalpflege für seine große Unterstützung bei der Überarbeitung der Förderrichtlinie. So konnten wir gemeinsam einen Punkt des Koalitionsvertrags erfolgreich umsetzen. Ohne den ehrenamtlichen Einsatz zahlreicher Bürgerinnen und Bürger, Initiativen und Vereine wäre es nicht möglich, Denkmäler in ihrer Vielfalt und historischen Bedeutung zu bewahren. Mit der neuen Denkmalförderrichtlinie erleichtern wir ihre Arbeit, indem wir zum Beispiel den Kreis der Förderberechtigten erweitern“, so Kunst- und Kulturminister Timon Gremmels. „Kulturdenkmäler leisten zudem einen großen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz: Sie sind langlebig, reparaturfähig und mit ökologischen Materialien errichtet. Wer diese Tradition fortführt, ist nun im Vorteil.“

Eine wesentliche Neuerung betrifft eingetragene Vereine, Verbände, gemeinnützige Organisationen, private Stiftungen und Privatpersonen, die ehrenamtlich ein Kulturdenkmal betreuen. Sie mussten früher Eigentümer oder Pächter sein, um etwa Zuschüsse für die Kosten für Ingenieurleistungen oder Fachfirmen beantragen zu können. Nach den neuen Regeln genügt nun die schriftliche Zustimmung des Eigentümers zur Antragstellung und Maßnahmendurchführung. Außerdem muss die Öffentlichkeit von dem geförderten Kulturdenkmal profitieren – zum Beispiel, weil es frei zugänglich ist.

Noch mehr Klimaschutz

Die neue Förderrichtlinie berücksichtigt zudem noch stärker Maßnahmen zum Klima- und Ressourcenschutz, etwa bei der Projektauswahl und der Höhe der Zuwendung. Zudem wurden mit der Förderrichtlinie einige Schritte innerhalb der Verwaltung vereinfacht.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind ausschließlich an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen zu richten. Vor der Antragstellung müssen sich die Antragsberechtigten – zum Beispiel Eigentümerinnen und Eigentümer oder Vereine – mit dem Landesamt in Verbindung setzen und die Möglichkeit einer Förderung besprechen.

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