Regierung entwickelt Hessisches Hochschulgesetz weiter
Wiesbaden. Die Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes soll unter anderem die Qualität im Studium weiter verbessern helfen, die Strategiefähigkeit der Hochschulen und ihre Potenzial zur Gewinnung exzellenter Köpfe stärken und die Partizipation innerhalb der Hochschule sowie die Transparenz erweitern. Diese Hauptziele des Entwurfs, der sich derzeit in der Regierungsanhörung befindet, hob Wissenschaftsministerin Angela Dorn bei seiner Vorstellung in einer Online-Pressekonferenz am Dienstag hervor.
An Novellierungen anknüpfen
„Wir wollen unsere Hochschulen verlässlich dabei unterstützen, sich weiter auf die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit einzustellen. Dazu haben wir die Hessische Hochschulstrategie entwickelt mit ihren zentralen Leitlinien Verlässlichkeit, Chancengerechtigkeit und Mut. Kern dieser Hochschulstrategie sind eine deutlich gesteigerte und verlässliche Grundfinanzierung und verlässlich vereinbarte Ziele. Um sie zu flankieren, entwickeln wir auch das Hessische Hochschulgesetz weiter“, erklärt Wissenschaftsministerin Angela Dorn. „Dabei ist es uns wichtig, an die Novellierungen der vergangenen zwei Jahrzehnte unter den Aspekten von Hochschulautonomie und Wettbewerb anzuknüpfen, denn wichtige Regelungen, bei denen Hessen eine bundesweite Vorreiterrolle einnimmt, haben sich bewährt. Andere Bundesländer wie Bayern verändern ihre Hochschulgesetze gerade grundlegend, wir gehen explizit den Weg der Evolution. Unser Ziel ist ein zeitgemäßes Gesetz, das den Entwicklungen und Ansprüchen Rechnung trägt, aber auf dem bisherigen Fundament klar aufbaut.“
Chancengerechtigkeit ist Ziel
„Die Vielfalt an den Hochschulen wächst seit Jahren – das ist gut so, denn unsere Gesellschaft braucht viele kluge und kreative Köpfe, die unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen mitbringen“, so Ministerin Dorn weiter. „Unser Ziel als ist es, ihnen allen Chancengerechtigkeit zu geben, damit sie ihr volles Potenzial entfalten können. Nur so gestalten wir eine Gesellschaft, die resilient, veränderungs- und zukunftsfähig ist.“ Um die Lehrqualität zu verbessern und so den Studienerfolg besser zu sichern, sollen unter anderem hochschuldidaktische Fähigkeiten eine stärkere Rolle spielen, auch in Berufungsverfahren. Auch eine regelmäßige Evaluierung der Lehre unter Beteiligung der Studierenden wird vorgesehen. Außerdem wird mit dem Gesetz eine neue Personalkategorie geschaffen, die „Hochschuldozentur“. Sie eröffnet Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen Fokus auf die Lehre legen, einen neuen Karriereweg, und setzt so einen Anreiz für exzellente Lehre.