Wiesbaden. Der Hessische Landtag hat heute die Novelle des Gesetzes zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre an hessischen Hochschulen beschlossen. „Hochwertige Lehre ist die Arbeitsgrundlage der hessischen Hochschulen und damit eines der großen hochschulpolitischen Themen in dieser Legislaturperiode“, kommentiert Wissenschaftsministerin Angela Dorn das Gesetz. „Vor zwölf Jahren haben die QSL-Mittel die Studiengebühren ersetzt. Jetzt entwickeln wir das System weiter und ermöglichen den Hochschulen, auch längerfristige Projekte und Stellen finanzieren zu können. Damit leisten wir einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität der Beschäftigungsverhältnisse und können gleichzeitig auch die Betreuungsrelation verbessern.“ Die QSL-Mittel werden zukünftig als Bestandteil der Grundfinanzierung jährlich um vier Prozent gesteigert.
Neue Regelung für mehr studentische Mitbestimmung
„Zwölf Jahre QSL-Gesetz haben gezeigt, dass es eines Formats mit ausdrücklich der Qualität der Lehre und guten Studienbedingungen gewidmeten Mittel bedarf und dass es entscheidend ist, dass Studierenden dabei ein gewichtiges Wort mitreden“, erläutert Ministerin Dorn. „Wir halten mit der neuen QSL-Regelung die studentische Mitbestimmung hoch und werden sie kommendes Jahr mit der Hochschulgesetz-Novellierung noch ausbauen.“ 20 Prozent der Mittel sollen unter Mitsprache der Studierenden vergeben werden. Für die Förderung fachbereichsübergreifender Projekte soll es weiterhin zentrale paritätisch besetzte Studienkommissionen geben.