Ein duales Studium ermöglicht eine akademische Bildung bei gleichzeitiger praktischer Tätigkeit und Integration in einen Beruf. Die Studiengänge im Dualen Studium Hessen werden in ausbildungsintegrierten und praxisintegrierten Modellen angeboten. Durch die unterschiedlichen Zeitmodelle und die vielseitigen Studienmöglichkeiten ist für jede und jeden Studieninteressenten und jedes Unternehmen das passende Studienfach und die ideale Organisationsstruktur dabei. So sind passgenauere Lösungen möglich, die auch regionalen Besonderheiten besser gerecht werden. Und bei all dieser Vielfalt an Fachrichtungen sowie an Studien- und Zeitmodellen zeichnet sich das Duale Studium Hessen durch hohe Qualitätsstandards aus, die gemeinsam erarbeitet wurden.
Starkes Netzwerk
Duales Studium Hessen
Hinter der Marke „Duales Studium Hessen“ steht ein starkes Netzwerk aus Ministerien, Wirtschaft und Wissenschaft. Das Hessische Wirtschaftsministerium und das Hessische Wissenschaftsministerium unterstützen und begleiten den Ausbau von dualen Studienangeboten in Hessen durch die Hochschulen und Berufsakademien. Neben der Beratung durch die Bildungsanbieter informieren das Hessische Kultusministerium, die hessischen Industrie- und Handelskammern sowie die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von Studien- und Berufsorientierung anbieterneutral über das „Duale Studium Hessen“. So werden Studieninteressierte, deren Eltern und auch Unternehmen von den Netzwerkpartnern optimal informiert und beraten.
Kriterienkatalog
Vertreterinnen und Vertretern von Hochschulen, Berufsakademien, Wirtschaftsverbänden sowie der beiden Ministerien haben einen Kriterienkatalog für die Dachmarke „Duales Studium Hessen“ erarbeitet.
- Das „Duale Studium Hessen“ ist durch eine inhaltliche und zeitliche Koordination der akademischen und der beruflichen oder betrieblichen Ausbildung gekennzeichnet. Dabei kann an Berufsakademien und Hochschulen ein Bachelor und an Hochschulen ein Master erreicht werden.
- Das „Duale Studium Hessen“ kann ausbildungsintegriert (mit Kammerabschluss oder vergleichbarem Abschluss) oder praxisintegriert (ohne Kammerabschluss, aber mit intensiven Praxisphasen der Ausbildung im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit dem Unternehmen) organisiert sein.
- Das „Duale Studium Hessen“ setzt eine Hochschulzugangsberechtigung voraus.
- Die dual Studierenden und die Unternehmen müssen einen Vertrag abschließen, der die Studien- und Praxisphasen regelt und den Studierenden während der Studienphasen freistellt. Der Umfang der Freistellung kann bei einem Masterstudium geringer sein als bei einem Bachelorstudium.
- Darüber hinaus besteht ein Kooperationsvertrag zwischen Unternehmen und Bildungsanbieter. Dieser muss den Wechsel zwischen Studien- und Praxisphasen sowie die Inhalte der Praxisphasen in den Grundzügen regeln.
- Bildungsanbieter und Unternehmen verstehen sich als Ausbildungseinheit; sie stimmen die Themen und die Betreuung in den Praxisphasen und Projekten miteinander ab.
- Zwischen Bildungsanbietern und Unternehmen werden zur gegenseitigen Interessenabstimmung Gremien eingerichtet. Sie beraten insbesondere über Fragen der Qualitätssicherung, der Studiengangsentwicklung, der Aufnahmekapazität sowie die Verwendung der von den Unternehmen zur Verfügung gestellten Mittel.
- Alle Studiengänge des „Dualen Studiums Hessen“ müssen akkreditiert sein. Dementsprechend sind Bachelorabschlüsse dualer Studiengänge und Bachelorabschlüsse in Vollzeitstudiengängen gleichwertig. An einen Bachelorabschluss eines dualen Studiengangs kann somit ein Master-Studiengang angeschlossen werden.
- Die Höhe des Praxisanteils beträgt zeitlich mindestens 30% und soll 50% nicht überschreiten.
- Die Anrechnung der im europäischen Rahmen künftig gültigen European Credit Transfer System-Punkte (ECTS-Punkte) für die Leistungsnachweise in der Praxisphase beträgt mindestens 10%.
- Die Anrechnungsmöglichkeiten von Vorleistungen liegen - innerhalb des gesetzlichen Rahmens - in der Autonomie der Hochschulen und Berufsakademien.
Qualitätskriterien für die Verzahnung zwischen Theorie und Praxis
Ergänzt wird der Kriterienkatalog durch die „Qualitätskriterien für die Verzahnung zwischen Theorie und Praxis“, die von den beteiligten Hochschulen, Berufsakademien, drei Ministerien und der hessischen IHK erarbeitet wurden. Sie legen Standards für verschiedene Bereiche fest. Die detaillierten Anforderungen und Ziele der Praxisphasen sind in den akkreditierten Studien- und Prüfungsordnungen sowie in den Modulhandbüchern der Bildungsanbieter definiert. Bei Fragen können sich die Praxispartnerinnen und -partner stets mit den Hochschulen und Berufsakademien in Verbindung setzen.
Qualitätskriterien
Ergänzungen und Hinweise zu den nachstehenden Erläuterungen sind in den Dokumenten der Bildungsanbieter (1) enthalten. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um akkreditierte Prüfungs- und Studienordnungen, Modulhandbücher und Kooperationsverträge. Darin werden u.a. Zeitpunkt der Praxisphasen (2) sowie Dauer, Umfang, Art der Prüfungsleistungen, die Qualifikationsziele und inhaltlichen Schwerpunkte des Studienganges einschließlich der Praxisphasen beschrieben. Die Qualitätskriterien für die Verzahnung zwischen Theorie und Praxis ergänzen den Kriterienkatalog der Marke „Duales Studium Hessen“ vom 31.08.2010. Die Bildungsanbieter des Dualen Studium Hessen berücksichtigen den Kriterienkatalog und die Qualitätskriterien als Standards. Ihnen ist es gestattet, das Logo Duales Studium Hessen im Sinne eines Qualitätssiegels zu führen.
(1) Bildungsanbieter sind staatliche und private Hochschulen sowie staatlich anerkannte Berufsakademien.
(2) Praxisphasen sind akkreditierte Praxisphasen, die mit ECTS-Leistungspunkten versehen sind.
Die Verzahnung zwischen akademischem und praktischem Lernort bildet die Basis für die intensive inhaltliche, methodische und organisatorische Verbindung zwischen Theorie- und Praxisphasen. Der Praxispartner (3) kennt das Curriculum und ermöglicht einen Transfer des Gelernten in die betriebliche Praxis. Am Ende des Studiums müssen alle vereinbarten Theorie-Praxis-Transferleistungen erfolgt sein.
(3) Praxispartner sind die am dualen Studium beteiligten Unternehmen bzw. Institutionen.
Der Praxispartner wirkt an dem Studiengang insbesondere bei der Durchführung der Praxisphasen mit. Er ermöglicht Studierenden in den Praxisphasen an geeigneten Praxisprojekten oder Aufgaben, entsprechend den Regelungen des Bildungsanbieters und Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung, mitzuwirken. Er trägt dazu bei, die festgelegten Studienziele zu erreichen. Konkrete Aufgabenstellungen für jede/n Studierende/n werden nach den Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen der unterschiedlichen Bildungsanbieter in Abstimmung mit den Praxispartnern erstellt und den Studierenden kommuniziert. In der Regel werden die geeigneten Praxisprojekte oder Aufgaben beim Praxispartner durchgeführt bzw. bearbeitet. In besonderen Fällen können Tätigkeiten auch in anderen kooperierenden Betriebsstätten oder Unternehmen durchgeführt werden. Dies geschieht z.B. dann, wenn der Praxispartner auf Grund der Größe, der spezialisierten Ausrichtung oder berufsgesetzlicher Anforderungen die geforderte Verzahnung nur bedingt ermöglichen kann.
Die gemeinsame Betreuung der Studierenden erfolgt durch fachlich und persönlich geeignete Verantwortliche beim Praxispartner und Bildungsanbieter, die als feste Ansprechpersonen rechtzeitig und verbindlich vor Beginn der Praxisphase benannt werden. Die Eignung der/des Praxisbetreuenden beurteilt der Bildungsanbieter in Rücksprache mit dem Praxispartner. Durch die beauftragten Personen des Bildungsanbieters findet ein regelmäßiger unterjähriger Austausch mit dem Praxispartner in geeigneter Art und Weise statt, der eine fachliche und inhaltliche Betreuung hinsichtlich der genannten Ziele der Praxisphasen gewährleistet.
Der Praxispartner muss die Voraussetzungen zur sächlichen, inhaltlichen und organisatorischen Verzahnung aus Sicht der praxisbezogenen Anforderungen an das duale Studium erfüllen. Entsprechende Hinweise und Regelungen sind in den Studienordnungen oder anderen Dokumenten der Bildungsanbieter dokumentiert. Ein adäquater und akzeptabler Arbeitsplatz wird vorausgesetzt. Vor und während der Kooperation überzeugt sich der Bildungsanbieter in geeigneter Weise, ob der Praxispartner die zuvor genannten Voraussetzungen am Lernort für eine Partnerschaft im dualen Studium erfüllt.
An die Studierenden des dualen Studiums werden auf Grund der Theorie-Praxis-Verzahnung besondere Anforderungen gestellt. Die Studierenden haben vorlesungsfreie Zeiten, Selbststudienphasen und arbeitsvertraglich geregelte Urlaubsansprüche. Das Unternehmen ermöglicht den Studierenden die Teilnahme an Terminen, die für den Studienfortgang relevant sind.
Die Abschlussarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die i.d.R. eine praxisbezogene Aufgabenstellung beinhaltet. Seitens des Praxispartners ist hierfür ein/eine fachlich Betreuende/r zu benennen, der/die identisch mit dem/der Praxisbetreuenden sein kann. Die Bachelor-Thesis wird von zwei Gutachtenden benotet. Der/die fachlich Betreuende des Praxispartners kann hierbei eine beratende Funktion, oder bei Vorliegen eines entsprechend akademischen Abschlusses oder einer vergleichbaren Qualifikation, die Aufgabe eines/einer Gutachtenden wahrnehmen.
Bei der konkreten Planung und Durchführung der Praxisphasen ist eine enge Abstimmung zwischen Bildungsanbieter und Praxispartner unverzichtbar, da nur so die Besonderheiten des gewählten Studienganges berücksichtigt werden können. Hierbei sind bei ausbildungsintegrierenden Studiengängen die Vorgaben der Ausbildungsordnung in dem jeweiligen Beruf zu beachten.
Die Qualitätssicherung ist eine gemeinsame Aufgabe der Bildungsanbieter und Praxispartner. Im Rahmen der Akkreditierung ist u.a. das Zusammenwirken der unterschiedlichen Lernorte, die Sicherung von Qualität und Kontinuität im Lehrangebot und in der Betreuung und Beratung der Studierenden sowie das Bestehen eines nachhaltigen Qualitätsmanagementsystems, das die unterschiedlichen Lernorte umfasst, zu überprüfen. Die Verantwortung für die Qualitätssicherung in dualen Studiengängen liegt beim Bildungsanbieter, hierzu trägt der Praxispartner mit regelmäßigem Feedback bei. In gemeinsamen Gremien (z.B. Kuratorien, Fachbeiräte, Qualitätszirkel) werden Aspekte der Qualitätssicherung und der Weiterentwicklung besprochen und Maßnahmen vereinbart.